Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0835Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 14.01.2016

 

 

 

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Kosten, die der Stadt Offenbach am Main aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von 2010 (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. I, S 646) entstehen.

hier: Rettungsdienstgebührensatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-028 (Dez. III Amt 37) vom 13.01.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der als Anlage beigefügten Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Das Hessische Rettungsdienstgesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 novelliert.

 

Daraus ergaben sich gravierende Änderungen mit finanziellen Auswirkungen für die Städte und Landkreise als Rettungsdienstträger und Krankenkassen als Leistungsträger aus den neugefassten §§ 8 (seither § 7) Kosten und 9 (seither § 8) Benutzungsgebühren. Hiernach können die Träger des Rettungsdienstes zur Finanzierung der Kosten, die ihnen aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetztes entstehen und nicht erstattet werden, Benutzungsgebühren erheben. Als Eigenanteil der Stadt Offenbach brauchen nur noch 20 % der Personalkosten (seither 30 %) der Zentralen Leitstelle getragen werden.

 

Das Land Hessen erstattet den Trägern des Rettungsdienstes ab dem 01.01.2011 Kosten für die Zentrale Leitstelle in Höhe von 0,20 Euro pro Einwohner und Jahr, was ab dem Jahr 2011 einen Betrag in Höhe von 23.891 Euro jährlich ergibt. Bis zum Jahr 2010 wurden im Rahmen einer jährlichen Pauschale für 6 Stellen vom Land Hessen 199.403,82 Euro erstattet.

 

Aufgrund dieser Mindereinnahmen wurden zum 05.02.2012 für jeden erteilten abrechnungsfähigen Einsatz in der Notfallversorgung oder Transportauftrag im Krankentransport die Benutzungsgebühren auf 52,50 Euro erhöht. Hierbei wurde auch ein Zuschlag zur Tilgung eines seinerzeit aufgelaufenen Defizits einbezogen. Die nächste Anpassung der Gebühr wurde nach Ablauf von 3 Jahren geplant.

 

Inzwischen konnten alle Defizite getilgt und sogar Überschüsse erreicht werden. Die Überschüsse sind höher als erwartet, da geplante Ausgaben für größere Anschaffungen und Übungen zur Bewältigung von Einsatzlagen „Massenanfall von Verletzten“ noch nicht getätigt wurden.

Zur Anpassung der Benutzungsgebühren für die Zentrale Leitstelle wurde eine Kalkulation für das Jahr 2015 sowie eine Hochrechnung der Kosten für die Jahre 2016 bis 2017 erstellt. Hierbei wurde aufgrund der Personalbedarfsberechnung „Funktionsvorhaltung am Tisch der Leitfunkstelle“ ein bis auf weiteres unveränderter Personalbedarf von 13 Stellen für 2 rund um die Uhr besetzte Tische zugrunde gelegt.

 

Als größere Ausgaben kommen neben den Kosten im Zusammenhang mit Übungen zum Massenanfall von Verletzten evtl. noch Kosten zur Anpassung bzw. Neuanschaffung der Software zur Vorhalteberechnung in noch nicht absehbarer Höhe auf die Stadt Offenbach am Main zu.

 

Der Abbau der Überschüsse soll in den Monaten Februar bis Dezember 2016 erfolgen. Gemäß Vorausberechnungen ist hierzu eine Senkung der Gebühr auf 26,00 Euro pro vergütungsfähigen Einsatz notwendig.

 

Dem Planansatz der Einnahmen Rettungsdienstgebühren im Haushalt der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2016 in Höhe von 730.000 Euro stehen Einnahmen (siehe Anlage 5) in Höhe von 434.200 Euro gegenüber, sodass Mindereinnahmen in Höhe von 295.800 Euro zu erwarten sind.

 

Ab 01.01.2017 wurde eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 48,50 Euro pro vergütungsfähigen Einsatz ermittelt.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bzw. Hochrechnung:

Überschüsse Vorjahre                                   (Anlage 4)

304.718 €

Jahresabschluss 2015 – Vorausberechnung       

  76.740 €

Defizitabbau Feb.–Dez. 2016                       (Anlage 5)

369.220 €

zukünftige Gebühr Jan.–Dez. 2016                                       

 

Gebührenfestsetzung                                                               

    26,00 €

 

zukünftige Gebühr ab Jan 2017                      (Anlage 6)

Gebührenfestsetzung

    48,50 €

 

Es ist beabsichtigt, die Höhe der Gebühren nach Ablauf von 3 Jahren zu überprüfen und ggfls. neu festzusetzen.

Anlagen

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.