Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0078Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

 

Haus des Jugendrechts

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2012 DS I (A)0232
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2015 - 415 vom Dez. II, Amt 51) vom 09.12.2015


Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten:

 

1. wie die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach verwirklicht werden kann.

 

2. welche Kosten für die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach

entstehen.

 

3. welche Räumlichkeiten zur Nutzung als „Haus des Jugendrechts“ geeignet sind.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1:

 

Zur Beantwortung der Fragen war es erforderlich, in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Darmstadt und dem Polzeipräsidium Südosthessen die Bedingungen für die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts zu analysieren. Hierfür wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, an der Bürgermeister Peter Schneider für die Stadt Offenbach teilnahm. Die in der Lenkungsgruppe formulierten Arbeitsaufträge wurden dann in der Zeit vom 18.04.2013 – 06.07.2015 in einer aus den drei Kooperationspartnern gebildeten Arbeitsgruppe bearbeitet. Für die Stadt Offenbach nahm daran federführend der Leiter des Jugenamtes, Herr Dorenburg, teil.

 

Das Ergebnis der Arbeit liegt nun vor. Der ausführliche, mit Anlagen insgesamt 204 Seiten umfassende Bericht der Arbeitsgruppe kann im Dezernat II eingesehen werden und wird den Fraktionen auch digital als pdf-Datei via E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Die Arbeitsergebnisse wurden in einer Kurzdarstellung zu einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 13. Oktober 2015 zusammengefasst (Anlage 1).

 

Die Arbeitsergebnisse mündeten am 12. November 2015 in ein gemeinsames Votum von Staatsanwaltschaft Darnmstadt, Polizeipräsidium Südosthessen und Stadt Offenbach / Bürgermeister Peter Schneider (Anlage 2).

 

 

Zu2:

 

Finanzielle Aufwendungen entstehen durch erforderliche Sachmittel, Raumbedarf und Personalkosten. Die Kooperationspartner sind der Auffassung, dass die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts nur dann erfolgreich umsetzbar ist, wenn das Land Hessen dauerhaft die dafür erforerlichen erhöhten Ressourcen zur Verfügung stellt. Beim Jugendamt ist dies die Schaffung von zwei Vollzeitstellen und einer halben Verwaltungskraft.

 

 

Zu3:

 

Der Raumbedarf für ein Haus des Jugendrechts wird von der Arbeitsgruppe mit erforderlichen 770 – 880 m² ermittelt. Eine Prüfung, welche Liegenschaften in Frage kommen, wurde bisher nicht angestellt, da zunächst die Frage der Finanzierung mit dem Land Hessen geklärt werden muss.

 

 

Die Ergebnisse der Prüfung gehen den beteiligten Ministerien HMdJ und HMdI ebenfalls zu.

Anlagen:

Anlage 1: Kurzdarstellung der Ergebnisse

Anlage 2: Votum von StA DA, PP Südosthessen und Stadt Offenbach