Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0826/1Ausgegeben am 28.01.2016

Eing. Dat. 28.01.2016

 

 

 

 

 

Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten

Änderungsantrag SPD, B`90/ Die Grünen und FW vom 27.01.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)    Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die am 10.12.2015 beschlossene Antidiskriminierungsrichtlinie mit folgender Änderung in Kraft zu setzen:

 

§ 5, Satz 2 und Satz 3 der am 10.12.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach lautet: Die Amtszeit und die Aufwandsentschädigung entsprechen den für den Ombudsmann der Mainarbeit geltenden Regelungen. Werden die Aufgaben der/des Antidiskriminierungsbeauftragten von einem Magistratsmitglied wahrgenommen, entfällt die gesonderte Aufwandsentschädigung.

 

2)    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung fristgerecht  bis zu ihrer nächsten Sitzung einen Wahlvorschlag für die Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

§ 5 der am 15.12.2015 beschlossenen Richtlinie hat die Dauer der in Satz 2 benannten Amtszeit und die Höhe der in Satz 3 benannten monatlichen Aufwandsentschädigung nicht festgelegt. Die Ähnlichkeit der geforderten Recherche-, Mediations- und Dokumentationsaufgaben legt eine Orientierung an den für den Ombudsmann der Mainarbeit geltenden Regelungen nahe. Im Falle der Ernennung eines Magistratsmitglieds werden die Aufgaben im Rahmen der entsprechenden Dezernatsverantwortlichkeit wahrgenommen.

 

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