Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0826/1Ausgegeben am 28.01.2016
Eing. Dat. 28.01.2016
Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten
Änderungsantrag SPD, B`90/ Die Grünen und FW vom 27.01.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die am 10.12.2015 beschlossene Antidiskriminierungsrichtlinie mit folgender Änderung in Kraft zu setzen:
§ 5, Satz 2 und Satz 3 der am 10.12.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach lautet: Die Amtszeit und die Aufwandsentschädigung entsprechen den für den Ombudsmann der Mainarbeit geltenden Regelungen. Werden die Aufgaben der/des Antidiskriminierungsbeauftragten von einem Magistratsmitglied wahrgenommen, entfällt die gesonderte Aufwandsentschädigung.
2) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung fristgerecht bis zu ihrer nächsten Sitzung einen Wahlvorschlag für die Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten vorzulegen.
Begründung:
§ 5 der am 15.12.2015 beschlossenen Richtlinie hat die Dauer der in Satz 2 benannten Amtszeit und die Höhe der in Satz 3 benannten monatlichen Aufwandsentschädigung nicht festgelegt. Die Ähnlichkeit der geforderten Recherche-, Mediations- und Dokumentationsaufgaben legt eine Orientierung an den für den Ombudsmann der Mainarbeit geltenden Regelungen nahe. Im Falle der Ernennung eines Magistratsmitglieds werden die Aufgaben im Rahmen der entsprechenden Dezernatsverantwortlichkeit wahrgenommen.
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