Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016

 

 

 

 

 

TOP 9

Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren zur Wohnbebauung
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und Freie Wähler vom 12.01.2016,
2011-16/DS-I(A)0825

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

bei dem Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren zum Zwecke der Wohnbebauung neben dem Höchstbieterprinzip und dem städtebaulichen Konzept des Investors bei der Verkaufsentscheidung auch folgendes Kriterium einzubeziehen:

 

Die Bereitschaft des Investors, bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 30 Wohneinheiten 30% der geplanten Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten.

 

Die Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach bleiben von der Regelung unberührt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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