Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016

 

 

TOP 10

Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten
Antrag SPD, B`90/ Die Grünen und FW vom 14.01.2016, 2011-16/DS-I(A)0826
Änderungsantrag SPD, B`90/ Die Grünen und FW vom 27.01.2016,

2011-16/DS-I(A)0826/1

Änderungsantrag SPD, B`90/ Die Grünen und FW vom 28.01.2016,

2011-16/DS-I(A)0826/1/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0826/1/1, 2011-16/DS-I(A)0826/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1)    Der Magistrat wird beauftragt, die mit der Magistratsvorlage 356-2015 vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach beschlussfähig für die Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016 vorzulegen, unter Berücksichtigung des Annahmeschlusses.

 

2)    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung fristgerecht bis zu ihrer nächsten Sitzung einen Wahlvorschlag für die Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten vorzulegen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0826/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0826/1 wird wie folgt geändert:

 

1)    Der Magistrat wird beauftragt, die mit der Magistratsvorlage 356-2015 vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach beschlussfähig für die Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016 vorzulegen, unter Berücksichtigung des Annahmeschlusses.

 

2)    bleibt

 

2011-16/DS-I(A)0826/1 (neu)*

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1)    Der Magistrat wird beauftragt, die mit der Magistratsvorlage 356-2015 vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach beschlussfähig für die Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016 vorzulegen, unter Berücksichtigung des Annahmeschlusses.

 

2)    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung fristgerecht bis zu ihrer nächsten Sitzung einen Wahlvorschlag für die Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten vorzulegen.

 

* Die Abstimmung erfolgt hier nur über Punkt 2, da Punkt 1 durch Beschluss von 2011-16/DS-I(A)0826/1/1 ersetzt wurde.

 

2011-16/DS-I(A)0826/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)    Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die am 10.12.2015 beschlossene Antidiskriminierungsrichtlinie mit folgender Änderung in Kraft zu setzen:

 

§ 5, Satz 2 und Satz 3 der am 10.12.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach lautet: Die Amtszeit und die Aufwandsentschädigung entsprechen den für den Ombudsmann der Mainarbeit geltenden Regelungen. Werden die Aufgaben der/des Antidiskriminierungsbeauftragten von einem Magistratsmitglied wahrgenommen, entfällt die gesonderte Aufwandsentschädigung.

 

2)    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung fristgerecht  bis zu ihrer nächsten Sitzung einen Wahlvorschlag für die Benennung eine/r/s ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsbeauftragten vorzulegen.

 

2011-16/DS-I(A)0826

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0826/1/1 und 2011-16/DS-I(A)0826/1 (neu) entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0826.

Die Stadtverordnetenversammlung möge benennen:

 

Mit Wirkung zum 01.02.2016 zum Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Offenbach am Main wird

 

Stadtrat Wilfried Jungbluth

 

benannt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung