Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016

 

 

 

 

 

TOP 12

Verpachtung der (Vereins)Gaststätte und Entschädigung für den vom Verein errichteten Anbau auf der Sportanlage Tempelsee
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-0010 (Dez. I Amt 49.2) vom 13.01.2016,
2011-16/DS-I(A)0828

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Das Vereinsheim auf der Sportanlage Tempelsee (Obere Grenzstraße 161) soll zukünftig als zu verpachtende (Vereins)Gaststätte genutzt werden. Zu diesem Zweck schließt die Stadt Offenbach mit dem dort ansässigen Verein SV Gemaa Tempelsee 1927 e.V. einen Pachtvertrag ab und erteilt ihm die Erlaubnis zur Unterverpachtung an einen Dritten.

 

2.     Der Verein Gemaa Tempelsee wird für den von ihm errichteten Anbau an das Vereinsheim in Höhe des Gebäudesachwerts des Anbaus (145.000,- €) entschädigt. Der Betrag wird mit Verbindlichkeiten und künftig zu entrichtenden Pachtzahlungen des Vereins aufgerechnet.

 

3.     Der Verein wird aufgefordert, seinen Jahresabschlussbericht dem städt. Revisionsamt und dem Amt für Kultur- und  Sportmanagement vorzulegen, bis das Darlehen der Städt. Sparkasse in Höhe von 170.000 € zurückgezahlt ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung