Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016

 

 

 

 

 

TOP 17

Änderung der Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-022 (Dez. II Amt 51) vom 13.01.2016,
2011-16/DS-I(A)0833

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Mit Rückwirkung zum 01.06.2014 werden die Richtlinien für die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in Offenbach am Main entsprechend der rechten Spalte der Anlage 1 gefasst.

  2. Die Finanzierung erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016  - über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 – Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten –

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung