Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016

 

 

 

 

 

TOP 17

Änderung der Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-022 (Dez. II Amt 51) vom 13.01.2016,
2011-16/DS-I(A)0833

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Mit Rückwirkung zum 01.06.2014 werden die Richtlinien für die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in Offenbach am Main entsprechend der rechten Spalte der Anlage 1 gefasst.

  2. Die Finanzierung erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016  - über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 – Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten –

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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