Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0843Ausgegeben am 11.02.2016
Eing. Dat. 11.02.2016
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Regionalfonds
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-044 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm die Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten Projekte erarbeiten zu lassen.
Das gesamte Fördervolumen des Bundes- und Landesprogramms in Höhe von insgesamt 31.204.737 € ist vollständig auszuschöpfen.
2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet:
Projektbezeichnung / -beschreibung geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)
Haltestellenkonzept III (barrierefreier 2.850 2.565
Umbau von Bushaltestellen)
Sanierung Kita Goethestraße ( 15) 2.650 2.358
Umrüstung der Straßenbeleuchtung 2.500 2.250
auf LED
Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer 350 315
Energetische Sanierung K.-Kollwitz-Schule 4.450 4.005
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Sanierung Kita Neusalzer Straße (2) 1.750 1.575
Sanierung Kita Johannes-Morhart-Straße (16) 2.350 2.115
Sanierung Kita Arnoldstraße (7) 2.150 1.935
Sanierung Kita Schönbornstraße (12) 1.950 1.755
Summe: förderfähige Kosten im
Bundeskontingent rd. 21.000
Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm – KIP)
Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof 2.380 1.904
(hier nur förderfähige Kosten)
Bau der Radwegeverbindung Nordring 430 344
zwischen Goethering und SG Wiking
(hier nur förderfähige Kosten)
Neubau eines Kunstrasenplatzes 710 566
auf der Rosenhöhe
(hier nur förderfähige Kosten)
Sanierung des Bolzplatzes 250 200
Adolf-Kolping-Straße
Sanierung und Erweiterung der Mathilden- 6.430 5.144
Schule
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Summe: förderfähige Kosten im 10.200
Landeskontingent rd.
Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder falls eine oder mehrere der o.g. Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter Fördermodalitäten, infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse oder nicht vorhersehbarer Verzögerungen nicht im Rahmen des Förderprogrammes abgewickelt werden können bzw. die veranschlagten förderfähigen Kosten nicht erreichen, können vom Magistrat folgende Maßnahmen als Nachrücker benannt werden:
Projektbezeichnung / -beschreibung geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm
Deutsches Ledermuseum – 200 180
Umrüstung der Beleuchtung auf LED
Freimachung Grundstück „Im Eschig“ als 1.500 1.250
Bauabschnitt des Neubaus der Fröbelschule
(sofern ggf. doch als förderfähig
durchzusetzen; derzeit: vom Fördergeber
keine Förderung in Aussicht gestellt)
Sanierung Waldschwimmbad (sofern keine 1.500 1.350
Förderung aus dem beantragten Programm
„Sanierung komm. Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur erfolgt)
Umgestaltung des Spielplatzes Johannes- 1.900 1.710
Morhart-Straße (sofern keine Förderung aus
dem beantragten Programm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur erfolgt)
Energetische Fassadensanierung Rathaus 5.000 4.500
Landesprogramm
Ausstattungsverbesserungen (IT) von 1.975 1.580
Schulen
3. Aufgrund des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ergeben sich Änderungen an den durch den Regionalfonds zu fördernden Projekten. So soll künftig der Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof nicht mehr aus dem Regionalfonds, sondern nun aus dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden.
Der Magistrat wird beauftragt zur vollumfänglichen Ausschöpfung des Förderrahmens des Regionalfonds hier ersatzweise die Förderung des Baus einer Kita im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 „Senefelderstraße/ Christian-Pleß-Straße“ zu beantragen.
4. Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen aus dem Bundesprogramm bis Ende 2018 und aus dem Landesprogramm bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projekt-umsetzung wird daher zugestimmt, dass
a. dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffern 2 und 3 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und
b. die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Zu 1:
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hat der Bund 2015 ein Programm aufgelegt, das gezielt finanzschwachen Kommunen die Möglichkeit eröffnen soll, notwendige Investitionen in die Infrastruktur -und dabei v.a. in die Bildungsinfrastruktur- zu tätigen und so den Investitionsstau abzubauen. Die Länder wurden mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet und aufgefordert, diese den Kommunen zur Aufstockung des Bundesprogramms bereitzustellen. Hierzu wurde in Hessen das Kommunalinvestitionsprogrammgesetz erlassen (KIPG).
Insgesamt steht der Stadt Offenbach am Main ein Kontingent von 31.204.737 € Fördermittel, davon rd. 21,0 Mio € aus dem Bundes- und rd. 10,2 Mio € aus dem Lan-desprogramm, zur Verfügung. Gemäß Richtlinie förderfähige Projekte sind bis zum 30.06.2016 beim Land zu beantragen. Sollten bis Ende 2016 von hessischen Förderstandorten Förderkontingente nicht vollständig ausgeschöpft, d.h. förderfähigen Projekten zugeordnet sein, können die somit frei werdenden Mittel zusätzlich anderen Förderstandorten zur Verfügung gestellt werden.
Neben Details der Förderfähigkeit unterscheidet sich zwischen Bundes- und Landesprogramm auch die Laufzeit beider Programmteile: Der zeitliche Förderrahmen erfordert den Abschluss der Projekte im Landesprogramm zum 31.12.2020, im Bundesprogramm derzeit zum 31.12.2018; eine Fristverlängerung des Bundesprogramms ist derzeit noch in Verhandlung.
Die Förderung im Bundesprogramm erfolgt in Form eines Zuschusses und beläuft sich auf eine Quote von maximal 90% der förderfähigen Kosten. Im Landesprogrammteil werden den Kommunen Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren zur Verfügung gestellt, deren Tilgung zu vier Fünfteln durch das Land und zu einem Fünftel durch die Stadt Offenbach erfolgt. Eine Einzelkreditgenehmigung durch das Regierungspräsidium ist aufgrund einer Ausnahmeregelung im Kommunalinvestitionsprogrammgesetz nicht erforderlich.
Zu 2:
Die Maßnahmenliste des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wurde in Abstimmung mit weiteren städtischen Ämtern nach bekannten Dringlichkeiten und nach den Kriterien der Förderfähigkeiten erstellt. Sie berücksichtigt vorrangig solche Projekte, für die bereits Grundsatzbeschlüsse vorliegen und die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach am Main vorgesehen waren. Für einzelne neue Projekte der Maßnahmenliste wurden deren veranschlagte Kostenansätze in den Haushalt 2016 resp. die darin enthaltene mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2015 beschlossen. Die Beschlüsse der Finanzierung erfolgen im Übrigen im Rahmen der jeweiligen Projektbeschlüsse.
Zu 3:
Zum bestmöglichen Einsatz verfügbarer Fördermittel soll der Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof nicht mehr aus Mitteln des „Regionalfonds Fluglärmschutz –Förderung der nachhaltigen Kommunalentwicklung“, sondern nun aus dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden. Dies ist möglich, da mit Schreiben des Fördergebers vom 15.12.2015 die Antragsstellungsfrist für aus dem Regionalfonds zu fördernde Projekte vom 31.12.2015 auf den 31.12.2016 verlängert wurde und somit ein optimierender Abgleich zwischen den Programmen „Regionalfonds“ und „Kommunalinvestitionsprogramm“ erfolgen konnte.
Die bisher geplante Förderung des Neubaus der Turnhalle Bieber-Waldhof nutzte Restmittel von rd. 800.000,00 € aus dem Förderkontingent des Regionalfonds (insgesamt rd. 8,9 Mio €), die nach Beantragung der Projekte „Neubau der Hafen-Kita“ und „Kita Lachwiesen“ in diesem Förderprogramm noch verblieben waren. Die Kosten des Turnhallen-Neubaus liegen mit über 2,5 Mio € so hoch, dass sich im Regionalfonds nur noch eine Förderquote von knapp 40 % ergeben würde. Demgegenüber steht eine mögliche 80%ige Förderung aus dem Kommunalinvestitionsprogramm.
Der im Fördermittelkontingent des Regionalfonds damit nun wieder verfügbare Rest in Höhe von rd. 800.000 € kann aufgrund der besonderen Förderregularien des Regionalfonds als „Hebel“ der Städtebauförderung genutzt und damit zur Finanzierung des Stadtumbau-Projekts „Kita im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 – ehem. MAN-Roland-Areal“ zusätzlich zu den dort bereits bewilligten Städtebauförderungsmitteln eingesetzt werden (ansonsten sind üblicherweise „Doppelförderungen“ ausgeschlossen). Nach derzeitiger Planung und gemäß Grundsatzbeschluss der StV vom 26. Februar 2015 soll die Kita mit vier Kindergarten- und fünf U3-Gruppen zum 01.08.2017 eröffnen. Sie wird im Rohbau von der Grundstückseigentümerin GWH errichtet und von der Stadt Offenbach am Main für die Dauer von 25 Jahren angemietet. Innenausbau und Herstellung des Außengeländes sollen eigenverantwortlich durch die Stadt Offenbach realisiert werden. Hierfür sind neben den bereits etatisierten Stadtumbaumitteln zusätzliche Mittel erforderlich, die nun als Zuschüsse zur nachhaltigen Kommunalentwicklung aus dem Regionalfonds generiert und auch zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils eingesetzt werden können.
Zu 4:
Für nachstehende inhaltlich kurz beschriebene Projekte liegt bislang noch kein Grundsatzbeschluss vor. Der Grundsatzbeschluss gilt mit diesem Beschluss als gefasst:
- Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer:
Zur Aufwertung des Mainufers ist am Main im Bereich des sog. „Mainuferparkplatzes“ eine Änderung der Radwegeführung sowie eine gestalterische Aufwertung des Uferbereiches geplant. Die Maßnahme schließt sich an das Projektgebiet „Hafen“ an und soll der Verbesserung der Führung von Fussgängern und Radfahrern, in diesem Bereich aber auch der Anbindung des Hafens an die Innenstadt, dienen. Konkret sind ff. Maßnahmen vorgesehen:
Der bisherige nördlich der Baumreihen liegende (asphaltierte) Radweg wird im Zuge des Umbaus aufgegeben und südlich der bestehenden Baumreihe auf der vorhandenen Asphaltfläche des Parkplatzes neu markiert. Bauliche Änderungen an der hier vorliegenden Asphaltfläche sind nicht vorgesehen. Die Radwegbreite beträgt 3,0m. Durch die Maßnahmen entfallen ca. 126 Stellplätze. Der „aufgegebene“ asphaltierte Radweg wird zukünftig als Gehweg genutzt und bleibt in seinem jetzigen Zustand unverändert. Die Flächen des bisherigen gepflasterten Gehwegs, die Zwischenbereiche zwischen bisherigem und neuem Gehweg, sowie eine Fläche östlich der bestehenden Parkplatzzufahrt werden entsiegelt und auf befestigtem Drainagesubstrat Rasen angelegt. Neben den Rasenflächen wird am östlichen Projektrand eine ca. 340 m² große Pflanzfläche geschaffen, die mit Sträuchern und Stauden bepflanzt wird. Der neue südliche Radweg erhält eine weitere Baumreihe, die in Portalstellung zu den Bestandsbäumen realisiert wird. Der geplante Radweg sowie der zum Gehweg umfunktionierte bestehende Radweg bleiben auch weiterhin unbeleuchtet (vgl. Anlage – Lageplan)
- Kita Neusalzer Straße (2):
Sanierung inkl. Interimsbetrieb, da Auslagerung erforderlich
- Kita Johannes-Morhart-Straße (16):
Gesamtsanierung inkl. Interimsbetrieb, da Auslagerung erforderlich
- Kita Arnoldstraße (7):
Gesamtsanierung inkl. Interimsbetrieb, da Auslagerung erforderlich
- Kita Schönbornstraße (12):
Feuchtesanierung inkl. Interimsbetrieb, da Auslagerung erforderlich
- Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule (Bildung von im vorgegebenen Förderzeitraum zu realisierenden Bauabschnitten):
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung des Hauptgebäudes der Mathildenschule aus dem Jahre 1978.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen unterkellerten Stahlskelettbau mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 7.770 m².
Das Gebäude weist verschiedene setzungsbedingte Schäden auf. Die haustechnischen Anlagen und die Beläge sind zu erneuern und die Fassade instand zu setzen. Hierbei ist ein möglichst hoher energetischer Standard zu berücksichtigen.
Die zukünftigen Erweiterungsflächen umfassen Klassen-, Hausaufgaben- und Gruppenräume sowie einen Begegnungs- und Freizeitbereich und werden derzeit mit ca. 2.000 m² neu zu bauender Bruttogeschossfläche abgeschätzt.
- Bau einer Kita auf dem ehem. MAN-Roland-Areal:
Vgl. Projektbeschreibung in der Begründung zu Ziffer 3 dieses Beschlusses
Anlage:
Pflanzplan Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer
Verteiler:
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro