Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0847Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Masterplan der Stadtentwicklung

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-048 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Masterplan als gut geeignete Grundlage der Entwicklung der Stadt Offenbach am Main und bedankt sich für die umfangreiche, unter Bürgerbeteiligung geleistete Arbeit. Der Bericht zum Masterplan der Stadtentwicklung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die im Masterplan der Stadtentwicklung aufgezeigten Handlungsfelder und Ziele (Anlage 2) und der Hauptplan (Anlage 3) werden als wichtige Teile eines Stadtentwicklungskonzepts zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die zur Erreichung der Ziele des Masterplans der Stadtentwicklung identifizierten Schlüsselmaßnahmen (Anlage 4) werden als Handlungskonzept zur Umsetzung des Masterplans der Stadtentwicklung beschlossen.
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, die darin benannten Maßnahmen sukzessiv aufzugreifen, planerisch zu vertiefen und den Stadtverordneten in Grundsatzbeschlüssen, Einordnung in die mittelfristige Finanzplanung und schließlich konkrete Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zum Einstieg in den Masterplan der Stadtentwicklung werden folgende Maßnahmen aufgegriffen

 

Maßnahmenpaket 1: Gesamtstädtische Freiraumqualität verbessern und  vernetzen

 

-       1.1) Grünes Rückgrat entlang des Mains ausbilden – Stufe 1: Gestaltung des Nordrings (Abschnitt Goethering – SG Wiking 1903 e.V.)

-       1.2) Umgestaltung des Mainuferparkplatzes – Stufe 1: Gestaltung des Radwegs

 

Maßnahmenpaket 2: Aufwertung der Innenstadt

-       2.1) Gestaltung des Marktplatzes

-       2.2) Sanierung bzw. Neubau von gestalterisch und/oder funktional bedeutsamen Schlüsselgebäuden; vorbereitende Maßnahmen

-       2.5) Nachnutzung des HFG-Gebäudes, Stufe 1: Einrichtung einer Task Force zur Konzeptfindung und Erstellung einer Studie

-       2.7) Pilotprojekt im Förderprogramm ExWoSt (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau): Umnutzung von leerstehenden Büros in Wohnen

-       2.8) Funktionale und gestalterische Aufwertung des Hauptbahnhofs und seines Umfeldes, Stufe 1: Konzepterstellung

-       2.10) Korrektur baulicher Raumkanten am Stadthof, Platz der Deutschen Einheit und Hugenottenplatz und Schaffung von Durchbrüchen zur Frankfurter Straße (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

-        

Maßnahmenpaket 3: Neupositionierung des Kaiserlei

-       3.1) Umbau des Kreisels

-       3.3) Nutzungsmix erhöhen, Gastronomie und Gebietsversorgung fördern und
ansiedeln (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

 

Maßnahmenpaket 4

-       4.1 Neubau der HFG (Maßnahme des Landes)

-       4.2 Projektentwicklung DesignPort, Vermarktung der Ufergrundstücke (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

-       4.3 Förderung der Kreativwirtschaft im Nordend (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

 

Maßnahmenpaket 5: Entwicklung des InnovationsCampus (Allessa)

-       5.1) Erstellung eines Rahmenplans inkl. Berücksichtigung der Renaturierung des Kuhmühlgrabens

-       5.2) Bauleitplanung für das Areal

 

Maßnahmenpaket 6: Entwicklung des Offenbacher Ostens

-       6.1) Zweispurige Verbindungsstraße: Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit Alternativenprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

-       6.6) Aufwertung des Straßenraums der Daimlerstraße, innere Erschließung, Vermarktung des Gewerbegebiets

 

Maßnahmenpaket 7: Anbindung Offenbachs

-       7.1) Installierung einer Personenfähre und/oder Vorplanungen für eine Fußgängerbrücke am Isenburger Schloss nach Frankfurt-Fechenheim

-       7.2) Gemeinsames Tarifgebiet mit Frankfurt

-       7.4) Ergänzung des Verkehrsnetzes für eine gute regionale Radverkehrsanbindung

 

Maßnahmenpaket 8: Neue Baugebiete

-       8.1) Baugebiete Bieber Nord und Bürgel Ost erschließen

-       8.4) Schulbausanierungsprogramm fortsetzen

 

Maßnahmenpaket 9: Quartiers- und Stadtteilentwicklung

-       9.1) Aufstellung von Quartierskonzepten

-       9.3) Exemplarische Blockkonzepte erstellen

 

Maßnahmenpaket 10: Gewerbeflächenmarketing

-       10.1) Profilierung und Vermarktung des Gewerbestandorts Offenbach. Konzeptentwicklung und erste Umsetzung

-       10.2) Optimierung der Breitbandversorgung

 

4.     Die mittel- und langfristigen Zielbeschreibungen des Masterplans für den Bereich Wohnen werden mit validen Berechnungen der für die erforderliche Herstellung von Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung und Schulen, aufzuwendenden Investitionen und Folgekosten hinterlegt. Der für die Fortschreibung der Schulentwicklung erforderliche Mehrbedarf ist nach 8.5 zu berücksichtigen.

Dabei wird der Magistrat beauftragt, neben der Einnahme von Rückflüssen aus Erschließungsbeiträgen geeignete Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans der Stadtentwicklung zu identifizieren und zur Entlastung des kommunalen Haushalts einzusetzen.

 

5.     Der Magistrat wird beauftragt, für den im Rahmen des Kooperationsvertrags beschlossenen Masterplanbeirat eine Geschäftsordnung zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

*(nachrichtlich: Über Punkt 1 und 2 erfolgt keine Abstimmung, da diese nur zur Kenntnis zu nehmen sind.

 

 

Begründung:

 

Zu 1)

Gemäß Beschlüsse der StVV vom 11.12.2012 (2011-16/DS-I(A)0219/3) und vom 03.07.2013 (2011-16/DS-I(A)0400/1) wurde der Magistrat der Stadt Offenbach mit der Erarbeitung eines Masterplans der Stadtentwicklung beauftragt.

Die Durchführung des Masterplanprozesses erfolgte in Kooperation mit dem Offenbach offensiv e.V., ein durch die Industrie- und Handelskammer initiierter Verein, der sich aus Wirtschaftsvertretern und Privatpersonen zusammensetzt. Die Eckdaten der Zusammenarbeit wurden in einem Kooperationsvertrag gemäß Beschluss der StVV vom 20.03.2014 (2011-16/DS-I(A)0517/1) festgelegt.

Die Projektleitung nimmt das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wahr.

 

Begleitet wurde der Prozess durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung und ein vielfältiges Informationsangebot im Zeitraum März 2015-Dezember 2015. Neben zahlreichen Vor-Ort-Veranstaltungen und Informationsständen auf Offenbacher Plätzen und Festen fanden zwei Onlinediskussionen statt. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Fortschritte des Prozesses stetig nach außen kommuniziert und auf der Projektseite www.masterplan-offenbach.de transparent dargestellt. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses flossen in die Erarbeitung des Masterplans mit ein.

 

Der vorgelegte Erläuterungsbericht des beauftragten Planungsbüros AS&P fasst die Ergebnisse des Masterplans zusammen.

 

Zu 2)

Der Masterplan der Stadtentwicklung soll der Stadtentwicklung Offenbachs für die nächsten 15 Jahre als verlässlicher Rahmen dienen. Die im Masterplan aufgezeigten inhaltlichen Ziele erfüllen die Zielvereinbarungen des Schutzschirmvertrags und gelten über dessen Zeitraum hinaus. Die Ziele werden in Anlage 2 zusammengefasst und in der Anlage 3, dem Hauptplan, flächenbezogen dargestellt.

Der Hauptplan wird als Teil eines Stadtentwicklungskonzepts im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3)

Als Schlüsselprojekte wurden folgende Maßnahmenpakete identifiziert:

 

1.    Gesamtstädtische Freiraumqualitäten verbessern und vernetzen

 

Offenbach verfügt über eine Vielzahl von Freiflächen. Diese müssen gestärkt und miteinander vernetzt werden.

Grünes Rückgrat der Stadt bildet das Mainufer, das durch eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen entlang des Mains als grünes Mainband ausgebildet und in seiner Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität aufgewertet werden soll. Erste Maßnahmen, die kurzfristig durchgeführt werden sollen, sind der Ausbau des Nordrings zwischen Goethering und der SG Wiking 1903 e.V. (1.1) und die Gestaltung des Radwegs am Mainuferparkplatz (1.4). Mittelfristig soll die Neuordnung des Mainuferparkplatzes zu einer Aufwertung der Freiraumqualität führen.

 

Der Anlagenring ist prägend für die Stadt und an den Main heranzuführen. Dies geschieht im Westen durch die Weiterführung des Anlagenrings über den Goethering an den Main (1.5) und die Schaffung eines Grünzugs im Osten vom Ostbahnhof durch das Allessa-Gelände (1.6). Künftig - perspektivisch in den nächsten 10-15 Jahren - sollen die Einfahrtsstraßen als Alleen ausgebaut und begrünt werden. U.a. die Waldstraße, die Sprendlinger Landstraße und die Bieberer Straße könnten im Querschnitt reduziert werden und als Alleen das Bild der Stadt aufwerten (1.7).

 

2.    Aufwertung der Innenstadt

 

Die Innenstadt ist das Aushängeschild der Stadt und muss in ihrer Funktion als Einzelhandels- und Dienstleistungs-, aber auch Wohnstandort gestärkt werden. Als wichtiger Imageträger und Repräsentant übernimmt sie neben der Versorgungsfunktion von Stadt und Umland vor allem auch identitätsstiftende Funktionen. Aktuell ist die Offenbacher Innenstadt durch Kontraste und Brüche geprägt.

 

Herzstück des Innenstadtumbaus ist die Umgestaltung des Marktplatzes (2.1). Die Initiative Karree Offenbach ist zur Intensivierung privater Aufwertungsmaßnahmen weiterzuführen (2.4).

Durch den Umzug der Hochschule für Gestaltung ist kurzfristig ein Nachnutzungskonzept für das Isenburger Schloss und die weiteren Hochschulgebäude erforderlich. Hierzu ist eine Arbeitsgruppe (Task-Force) einzurichten, die in der ersten Stufe die Erstellung einer Studie in Auftrag gibt (2.5). Mittelfristig ist eine tragfähige Nachnutzung zu installieren (2.6). Der Masterplan empfiehlt eine öffentliche Nutzung dieses markanten Gebäudes.

Ein weiteres Fundament der Innenstadtentwicklung stellt die funktionale und gestalterische Aufwertung des Hauptbahnhofes und seines Umfeldes dar, die aktuell im Rahmen des Programms Soziale Stadt vertieft untersucht wird. Kurzfristig ist ein Konzept zu erstellen (2.8) und mittelfristig eine Umsetzung anzustoßen.

In der Innenstadt wurden Schlüsselgebäude identifiziert, die Sanierungsbedarf aufweisen und das Bild negativ beeinflussen. Die privaten Gebäude sind zu sanieren bzw. in Teilen ist ein Neubau zu empfehlen (2.2.). Gestalterisch, im Rahmen einer Erhöhung des Wohnanteils und für die Steigerung der Aufenthaltsqualität ist dies ist für die Inwertsetzung der Innenstadt notwendig. Die Durchführung von vorbereitenden Planungen und die Ansprache und Beratung der Eigentümer ist eine Daueraufgabe der Innenstadtentwicklung (2.2 und 2.7). Unterstützungsleistungen können im Rahmen des Programmes „Aktive Kernbereiche“ erfolgen. Die Raumkanten des Stadthofs, des Platzes der Deutschen Einheit und des Hugenottenplatzes sollten baulich korrigiert werden, um die Plätze besser zu fassen. Durch Aufwertung der vorhandenen und Schaffung von neuen Durchbrüchen zur Frankfurter Straße sollen die genannten Platzräume mit der Fußgängerzone optimal vernetzt werden (2.10)

 

3.    Neupositionierung des Kaiserlei

 

Das Kaiserlei-Gebiet, einst als Büro- und Dienstleistungsort entwickelt, entspricht aufgrund seiner monostrukturellen Ausrichtung auf große Büronutzer nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. Bereits heute sind punktuelle Umbau- und Sanierungsaktivitäten sowie Neubauentwicklungen im Gebiet sichtbar und bringen eine neue Dynamik in die Standortentwicklung.

Grundstein der Neupositionierung des Kaiserlei-Gebietes zu einem urbanen und durchgrünten Dienstleistungsstandort ist der Umbau des Kaiserlei-Kreisels (3.1). Durch die Förderung eines Nutzungsmixes mit Gastronomie und Nahversorgern wird das Gebiet lebendiger und attraktiver (3.3.). Mittelfristig sollen begrünte Zuwegungen zum Main angelegt und damit die Vernetzung zwischen Main und Quartier gestärkt werden (3.2). Der Park am Nordkap im Norden des Gebietes mit seinem Fokus auf Sport- und Freizeitnutzung ergänzt die Bündelung der Freizeitnutzungen am Mainufer (Hafen 2, Robert Johnson etc.) und soll den Bewohnern des Nordends zudem als Erholungsfläche dienen (3.4).

 

4.    Entwicklung des DesignPort

 

Mit der Umsiedlung der Hochschule für Gestaltung an den Hafen (4.1) wird ein wichtiger Impuls für das Nordend und die benachbarten gewerblichen Flächen am Hafenbecken gesetzt. Der im Masterplan entwickelte DesignPort setzt sich aus der HFG am neuen Standort, der Heyne-Fabrik und hochschulnahen Kreativunternehmen zusammen, die sich in der Nachbarschaft ansiedeln und dem Standort ein besonderes Profil geben sollen. Hierfür bedarf es einer auf das Konzept des DesignPort abgestimmten Vermarktung (4.2.). Parallel dazu ist die Kreativwirtschaft im Nordend zu stärken (4.3).

Bei einer Umstellung des Energieträgers im Kraftwerk der Energieversorgung Offenbach AG ist ein Rückbau des Kohlelagers langfristig anzustreben, um die Standortentwicklung des DesignPort zu vervollständigen (4.4).

 

5.    Entwicklung des InnovationsCampus (Allessa)

 

Die Entwicklung des InnovationsCampus auf dem Allessa-Areal ist ein elementarer Bestandteil der Offenbacher Gewerbeentwicklung mit überregionaler Strahlkraft. Grundlage bildet die Erstellung eines Rahmenplans, der die städtebauliche Struktur und zukünftige Ausrichtung des Gebiets vertieft und die Renaturierung des Kuhmühlgrabens integriert (5.1). Die Erarbeitung des Rahmenplans ist kurzfristig anzustoßen. Aktuell erstellt das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement einen Antrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West. Darüber hinaus ist der Eigentümer bei der Aufstellung des Rahmenplans finanziell einzubinden.

Impulsgeber für die Entwicklung des Quartiers ist die Einrichtung eines Gründerzentrums, das sich um das ehemalige Verwaltungsgebäude der Farbwerke gruppiert (5.4) und parallel zur Erstellung des Rahmenplans angestoßen wird.

Nach der Schaffung von Baurecht (5.2) obliegt die Erschließung, Bebauung und Vermarktung dem Eigentümer der Fläche (5.3).

 

6.    Entwicklung des Offenbacher Ostens

 

Die sich im Umbruch befindlichen Gewerbegebiete im Offenbacher Osten sind „stark in die Jahre gekommen“ und stellen sich ohne eindeutiges Profil dar. Darunter zählen die Brache des Allessa-Areals, das Gewerbegebiet Daimlerstraße, das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die Gewerbegebiete an Mühlheimer Straße und Lämmerspieler Weg.

Zur Entwicklung des Offenbacher Ostens schlägt der Masterplan ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel vor.

Eine zukunftsfähige gewerbliche Weiterentwicklung setzt eine funktionierende innere und äußere Erschließung voraus. Aktuell wird diese jedoch als unzureichend bewertet. Potenziale für eine Optimierung der äußeren Erschließung bietet die B448, die eine zügige Anbindung an die A3 darstellt. Durch die unzureichende Erschließung fokussieren sich die Verkehrsflüsse auf die Mainstraße und die Untere Grenzstraße, die aktuell Feinstaubwerte im oberen Grenzbereich aufweisen. Hier ist eine Entlastung der Straßen zu Gunsten der umliegenden Wohngebiete anzustreben.

Als Schlüsselmaßnahme zur Revitalisierung der Gewerbegebiete und Entlastung der innerstädtischen Erschließungsstraßen wird die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer 900 m langen zweispurigen Verbindungsstraße von der B 448 zur Mühlheimer Straße empfohlen.

Diese soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten, die verkehrliche Alternativen prüft, Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert. Potenzielle Ausgleichsmaßnahmen sind die Renaturierung des Kuhmühlgrabens, der Rückbau des Knotens der B448 und des Mühlheimer Weges durch Offenbacher Wald nach “An den Eichen“. Das Ergebnis der Studie ist zwingende Voraussetzung für den Bau der Verbindungsstraße. Die Maßnahmen sind kurzfristig anzustoßen (6.1).

Durch den Bau der Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B448 wird die Anbindung des Gewerbegebiets Lämmerspieler Weg optimiert. Geplant ist der Ausbau des Lämmerspieler Wegs auf Höhe der Laskabrücke um die dortigen Gewerbeflächen zu aktivieren (6.4). Gleichzeitig wird die Erschließung von „An den Eichen“ über die ausgebaute Straße abgewickelt. Schlussstein des Maßnahmenpakets bildet die Begrünung der so entlasteten Unteren Grenzstraße und der Bieberer Straße als Allee (6.3).

 

Die Aktivierung und Vermarktung des Gewerbegebiets Daimlerstraße durch eine Aufwertung des Straßenraums und die Optimierung der inneren Erschließung (6.6) sowie die Entwicklung des Quartiers 4.0 auf dem ehemaligen Güterbahnhof (6.7) werden als kurzfristig durchzuführende Maßnahme bewertet und bilden einen weiteren Baustein zur Stärkung des Offenbacher Ostens.

Mit der Renaturierung des Kuhmühlgrabens geht der Rückbau der Mainstraße / Offenbacher Straße in diesem Bereich zu einem begrünten Radweg einher (6.5). Die Erschließung des InnovationsCampus wird durch eine Straße zwischen Kettelerstraße und Mainstraße optimiert.

 

7.    Anbindung Offenbachs

 

Ziel des Masterplans ist es, die zukünftigen Qualitäten des Erholungsgebietes Fechenheimer Mainbogen mit der Offenbacher Innenstadt zu vernetzen. Dazu soll eine Personenfähre kurzfristig eingerichtet werden. Langfristig ist zu prüfen, ob eine Fußgängerbrücke am Isenburger Schloss diese Verbindung herstellen kann (7.1).

 

Die Verhandlungen über ein gemeinsames RMV-Tarifgebiet mit Frankfurt sollen weiter verfolgt werden (7.2). Um die Funktion des Offenbacher Hauptbahnhofs zu stärken, soll zukünftig eine Regionalzugverbindung zwischen Aschaffenburg, Offenbacher Hauptbahnhof und Flughafen installiert werden(7.3).

 

Eine gute Anbindung Offenbachs an ein überregionales Fahrradnetz (7.4), auch im Rahmen der Verbesserung der Gesamtstädtische Freiraumqualitäten (Punkt 1), ist ein Ziel des Masterplanes. Hierfür sollen Netzlücken geschlossen werden und Radschnellwege die Anbindung an die Region fördern. Eine Innerstädtische Anbindung stärkt die Erreichbarkeit und Attraktivität der Gewerbe- und Wohnstandorte.

 

8.    Neue Baugebiete

 

Um der steigenden Wohnraumnachfrage gemäß aktueller Bevölkerungsprognosen gerecht zu werden, identifiziert der Masterplan Wohnbaupotenziale. Bis zum Jahr  2030 sollen ca. 8.700 neue Wohneinheiten für rund 10.000 Einwohner geschaffen werden.

Hierfür wird zunächst mit der Erschließung der bereits ausgewiesenen Neubaugebiete Bürgel Ost und Bieber Nord begonnen (8.1). Nach Vermarktung dieser Baugebiete wird geprüft, ob Bedarf für die weiteren identifizierten Wohnpotenzialflächen (u.a. Reserveflächen des Regionalen Flächennutzungsplans) besteht (8.2).

Im Zuge der steigenden Bevölkerungszahlen muss eine bedarfsgerechte Infrastruktur (gemäß Nahverkehrs-, Kindergarten- und Schulentwicklungsplan) gewährleistet sein (8.5). 

 

9.    Quartiers- und Stadtteilentwicklung

 

Um sich als attraktiver Wohnstandort behaupten zu können muss - neben der oben genannten Identifizierung von Wohnbaupotenzialen - durch Wohnumfeldverbesserung in die Aufwertung des Wohnungsbestands investiert werden.

Im Sinne der Wohnungspolitischen Leitlinien sind kurzfristig im gesamten Stadtgebiet Quartiers- und Stadtteilentwicklungskonzepte aufzustellen und Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Wohnfunktion zu entwickeln (9.1). Darin werden u.a. auch die Ziele des gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzepts sukzessiv umgesetzt. In stark verdichteten innerstädtischen Quartieren, wie das Nordend, sind zur Verbesserung der Wohnqualität exemplarisch Blockkonzepte zu erstellen (9.3).

Die Ortskerne in Bürgel, Bieber und Rumpenheim sind historische Kulturgüter, die es zu schützen, zu gestalten und zu stäken gilt (9.2). In ihrer Funktion zu stabilisieren sind die im Rahmen der Stadterweiterung entstandenen Wohngebiete im Grünen „Gemaa“ Tempelsee, An den Eichen und Rosenhöhe und Lauterborn (9.4). Konkrete Maßnahmen ergeben sich aus der Erarbeitung der Stadtteilentwicklungskonzepte.

 

10.   Gewerbeflächenmarketing

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Offenbach wird ein ganzheitliches Gewerbeflächenmarketing implementiert. Mit Hilfe des Gewerbeflächenmarketing soll der Gewerbestandort Offenbach profiliert und vermarktet werden. Hierfür wird in einem ersten Schritt eine Konzeption erarbeitet und erste Maßnahmen sukzessiv umgesetzt (10.1).

Um die wirtschaftliche Vernetzung mit Frankfurt zu stärken, wird zur Neupositionierung und Vermarktung des Kaiserlei-Gebiets, wie bereits im Ergebnis des Prozess „Stadtraum ohne Grenzen“ des Urban Land Institute (ULI) nahegelegt, die Gründung einer gemeinsamen Kaiserlei-Vermarktungsgesellschaft empfohlen.

 

Zur Stärkung des Gewerbestandortes wird eine flächendeckende Breitbandversorgung der Stadt und insbesondere ihrer Gewerbegebiete angestrebt (10.2).


Zu 5)
Gemäß Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und dem Offenbach offensiv e.V. (Beschlüsse der StVV vom 20.03.2014 2011-16/DS-I(A)0517/1 und vom 02.05.2014 2011-16/DS-I(A)0538) wird zu Begleitung der Umsetzung des Masterplans ein Masterplanbeirat gegründet.
Gemäß Kooperationsvertrag und Beschluss der StVV vom 02.05.2014 (2011-16/DS-I(A)0538):

 

-       Soll sich der Beirat paritätisch aus Vertretern der Stadt Offenbach am Main und des Vereins Offenbach offensiv zusammensetzen. Die Entsendung der Vertreter von „Offenbach offensiv e.V.“ obliegt dem Verein; auf städtischer Seite sollen Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des hauptamtlichen Magistrats und der Verwaltung in den Beirat entsendet werden.

 

-       Trifft sich der Beirat regelmäßig und diskutiert aktuelle Projekte und Fragestellungen zur Stadtentwicklung Offenbachs.

 

-       Stößt der Beirat Projekte zur Erreichung der Masterplanziele an

 

-       Diskutiert der Beirat Abweichungen von den Zielsetzungen des Masterplans. Die Ergebnisse der Diskussion sind bei der Beschlussfassung durch die Gremien der Stadt abwägend zu berücksichtigen.

 

-       Stößt der Beirat eine Evaluierung des Masterplans nach spätestens fünf Jahren an und begleitet eine darauf folgende Weiterentwicklung des Masterplans

 

-       Entwickelt der Beirat geeignete Instrumente zur Evaluierung des Masterplans

 

Die Zusammensetzung des Beirats und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern werden in einer gemeinsam zu beschließenden Geschäftsordnung festgelegt und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anlagen:

Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Handlungsfelder und Ziele des Masterplans

Anlage 3: Hauptplan (Originalgröße)

Anlage 4: Schlüsselmaßnahmen

 

Verteiler: Anlage 2 + 4

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

13 x KSS

  2 x Minderheitenvertreter (KSS)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro (+ Anlage 1)

 

Verteiler: Anlage 1 + 3

1x pro Fraktion