Anlage 2 zur Mag.-Vorl. Nr.  


Handlungsfelder und Ziele des Masterplans

 

 

Der Masterplan der Stadtentwicklung zeigt auf, dass sich Offenbach selbstbewusst als attraktiver Wohn- und Gewerbestandort in der Region präsentieren kann.

 

 

1.    Die aus dem Schutzschirmvertrag abgeleiteten Wachstumsziele können grundsätzlich realisiert werden.

 

1.1.        Gewerbestandort OF:

1.1.1.    Offenbach verfügt über rd. 100 ha attraktive Gewerbeflächenpotenziale, die zeitlich gestuft kurz-, mittel- und langfristig bereitgestellt werden sollen. Priorität genießt die Sicherung und Revitalisierung vorhandener Standorte.

1.1.2.    Der Masterplan profiliert die verschiedenen Gewerbegebiete im Stadtgebiet für besonders geeignete Nutzungen. Diese Profilierung ist bei der Gewerbeansiedlung zu berücksichtigen. Sie fördert die Clusterbildung in innovativen Segmenten und dient dem gezielten Standortmarketing. Im Vordergrund der Entwicklung stehen

-       die Aufwertung des Kaiserleis als urbanem Dienstleistungsstandort,

-       die Entwicklung des Kreativclusters „DesignPort“ im Umfeld des zukünftigen HFG-Standorts und der Heynefabrik,

-       des Innovationscampus Main auf dem Gelände des ehemaligen chemischen Farbwerkes sowie

-       des ehemaligen Güterbahnhofs zum Industrie-Quartier 4.0.

 

1.1.3.    Die Entwicklung der vorhandenen bzw. planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebiete an Mühlheimer Straße, Lämmerspieler Weg und Daimlerstraße, auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs und ehemaligen chemischen Farbwerks bedürfen einer verbesserten verkehrlichen Erschließung. Die Qualifizierung dieser Gebiete soll durch den Bau einer zweispurigen Verbindungsstraße von der B448 zur Mühlheimer Straße – vorbehaltlich der UVP und Alternativenprüfung -erfolgen.

1.1.4.    Die Innenstadt als wichtiger Gewerbestandort und Aushängeschild der Stadt muss in ihrer Funktion als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort gestärkt werden. Auch über das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche“ hinaus liegt hier ein Schwerpunkt der gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raumes. Schlüsselprojekte zur Verbesserung des Stadtbilds und Belebung der Innenstadt auch außerhalb der Geschäftszeiten sind daneben private Gebäude und Stadthäuser, die in den Obergeschossen Wohnungen vorhalten sollten.




 

1.2.        Wohnstandort OF:

1.2.1.    Offenbach verfügt über attraktive Wohnbaulandpotenziale, die bei anhaltendem Bevölkerungswachstum  zur angemessenen Versorgung stufenweise gehoben werden müssen. Priorität genießen Innenentwicklung und Konversion.

1.2.2.    Der Masterplan profiliert die Wohnstandorte in Bestand und Planung zielgruppenspezifisch. V.a. junge Familien mit Wunsch nach Wohneigentumsbildung bzw. Menschen mit gehobenen Wohnanforderungen sollen künftig nicht mehr abwandern müssen, sondern adäquate Wohnangebote in Offenbach finden. Entsprechend hält der Masterplan die gesamte Bandbreite an Wohnformen vor.
Als Chance für den Imagewandel Offenbachs wertet der Masterplan auch die Förderung „besonderer Wohnformen“ wie gemeinschaftliche Konzepte, Lofts usw.. Gleichermaßen wird die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau verstärkt.

1.2.3.    In den Bestandsgebieten gilt es vorrangig Baulücken zu schließen, den Gebäude- und Wohnungsbestand aufzuwerten und - insbesondere in den hoch verdichteten innerstädtischen Quartieren - Hinterhöfe stärker als Freiräume mit Aufenthaltsfunktion zu qualifizieren. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Aufwertung der identitätsstiftenden denkmalgeschützten Gebäudeensembles und die Entsiegelung und Schaffung von Grün gelegt werden.

1.2.4.    In der konkreten Stadtteil- und Quartiersentwicklung zeigt der Masterplan nur exemplarisch erste Überlegungen, z.B. zum Nordend, der Innenstadt oder den äußeren Stadtteilen auf. So gilt es im Sinne der wohnungspolitischen Leitlinien in der gesamten Stadt Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklungkonzepte zu erarbeiten, um die konkreten kleinräumlichen Aufwertungspotenziale lebendiger Nachbarschaften zu identifizieren und die spezifischen Identitäten der Stadtteile und Quartiere herauszuarbeiten. Dabei können gezielte punktuelle öffentliche Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung ggf. durch Städtebauförderungsprogramme ermöglicht werden.

 

2.    Offenbach ist eine grüne Stadt. Dies ist im Bewusstsein bisher nicht verankert und im Stadtbild noch zu wenig sichtbar. Als wesentlichem Faktor für die Wohnstandortqualität und das Image der Stadt wird der Freiraumentwicklung große Bedeutung beigemessen.

 

2.1.        Von besonderer Bedeutung für Naherholung, Landschafts- und Naturschutz sind das Mainufer, das Kuhmühltal mit Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen und die Freiflächen von Bieber sowie der Wald. Prägend sind zudem der Anlagenring und der Grünring. Diese Flächen sollen erhalten und durch punktuelle Maßnahmen, wie z.B. die Vervollständigung der Grünstrukturen und die Rücknahme von störenden Verkehren, aufgewertet werden.

 

2.2.        Die Verzahnung der Stadt mit ihren grünen Außenbereichen soll verbessert werden. Hierzu sind vom Wald und den Außenbereichen über den Grünring von Main zum Main und den Anlagenring bis in die Innenstadt hinein die Hauptzubringerstraßen zweispurig als Alleen auszubilden (z.B. Bieberer Straße, Waldstraße etc.) und weitere Tangenten z. B. entlang Röhrgraben, Hainbach etc. als öffentliche Grünflächen mit Fuß- und Radwegen zu schaffen bzw. stärker auszubilden.

 

3.    Die Lebensqualität in Offenbach wird auch durch Faktoren wie Klimaeinflüsse, Lärm und Luftqualität mitbestimmt. Wesentlich Aussagen und konkrete Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Umweltbedingungen enthalten die vorliegenden Fachplanungen der Stadt Offenbach, etwa zum Klima- oder Lärmschutz.
Der Masterplan beinhaltet darüber hinaus Maßnahmen, die hier direkte Verbesserungen anstreben. Hierzu zählen z.B.

 

3.1.        Empfehlungen für die Optimierung des städtischen Radwegenetzes einschließlich Fahrradstraßen und eine Trasse für einen überörtlichen Schnellradweg sowie weitere Maßnahmen der Verkehrslenkung und –minderung etwa auf Bieberer und Unterer Grenzstraße, Mainstraße, Dietesheimer Straße, an den Eichen etc.

3.2.        Von besonderer Bedeutung ist die Verbesserung der Grünausstattung Offenbachs durch zusätzliche öffentliche Grünflächen, grüne private Blockinnenbereiche und Baumpflanzungen in des Straßenräumen.

3.3.        Der Masterplan fokussiert auf die Innenentwicklung und empfiehlt Neuplanungen in Stadtrandlage nur im notwendigen Maß. Damit wird sparsam mit Grund und Boden umgegangen und der Freiraum mit seinen Biotopstrukturen geschützt.

 

4.    Die Entwicklung der Infrastruktur Offenbachs muss mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten.

 

4.1.        Die technische Infrastruktur ist bzgl. Wasserver- und Abwassenentsorgung mit den Wachstumszielen der Stadt Offenbach abgestimmt. Im Zuge der Baugebietserschließung von An den Eichen, Bürgel Ost und Bieber Nord werden auch die erforderlichen Maßnahmen am gesamtstädtischen Versorgungsnetz realisiert. Die darüber hinausgehenden künftigen wohnbaulichen Erweiterungen können im dann vorhandenen Versorgungsnetz der Stadt abgebildet werden bzw. werden wie auch die sonstigen netzgebundenen Infrastrukturen und Straßen etc. durch die Erschließungsbeiträge von den privaten Bauherren refinanziert. Dabei verbleiben –je nach Realisierungsmodell- max. 10 % der Kosten bei der Stadt.

 

4.2.        Wesentliche Bereiche der sozialen Infrastruktur müssen durch die Stadt vorgehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Versorgung mit Schulen und Kindertagesstätten. Statistisch wird davon ausgegangen, dass etwa 1-1,5 % der Bevölkerung einen Jahrgang ausmacht und für die Versorgung zu veranschlagen ist.

4.2.1.    Der 2014 beschlossene Schulentwicklungsplan 2013 berücksichtigt bereits das im Schutzschirmvertrag zugrundegelegte Bevölkerungswachstum und zeigt die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der schulischen Bildung in Offenbach auf. Benannt sind erforderliche Neubauten von Schulen -etwa in dem planungsrechtlich dafür vorbereiteten Baugebiet Bieber Nord- sowie Erweiterungen bestehender Schulen, die bislang noch nicht im Schulbausanierungsprogramm und Haushalt der Stadt Offenbach abgebildet sind. Nach dem Bau der Hafenschule und der parallelen Fortsetzung des Schulbausanierungsprogramms sind im Abgleich mit dem sich tatsächlich einstellenden Anstieg an Schulkindern sukzessive die notwendigen Planungen und eventuel Folgeinvestitionen anzustoßen.

4.2.2.    Im Zuge der Realisierung von Wohnungsbauvorhaben wird regelmäßig auch der –tw. private- Bau von Kindertagesstätten verhandelt. Entsprechend stellt der Bau von Kindertagesstätten bereits seit vielen Jahren einen Schwerpunkt von Städtebauförderungsprojekten dar. Nach Bau der derzeit in Planung befindlichen Kindertagesstätten im Hafen, auf dem MAN-Roland-Gelände und in Bürgel sind im Abgleich mit dem sich tatsächlich einstellenden Anstieg an Kindern sukzessive die notwendigen und eventuel Folgeinvestitionen anzustoßen.

4.2.3.    Im Zuge der Profilierung des Gewerbestandortes auf dem Gelände des ehemaligen chemischen Werks könnte eine zusätzliche Hochschule, Fachhochschule, Akademie oder privat finanzierte Forschungseinrichtungen (Max Plank, Fresenius, Fraunhofer etc.) Synergien mit ansässigen Unternehmen und Einrichtungen entfalten und sowohl den Gewerbe - wie auch den Hochschulstandort Offenbach - stärken. Studenten haben Offenbach bereits als interessanten Wohnstandort entdeckt, sind im Stadtbild aber noch wenig präsent und finden in der Stadt noch zu wenig gastronomische und sonstige Freizeitangebote. Der Masterplan zeigt mit dem Innovationscampus einen potenziellen Standort für eine weitere Hochschule, sowohl in öffentlicher als auch privater Trägerschaft, in Offenbach auf. Die Landespolitik muss im Zuge ihrer Hochschulplanung künftig konsequent auf diesen hingewiesen werden.