Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0852Ausgegeben am 11.02.2016
Eing. Dat. 11.02.2016
Grundstücksverkauf Wilhelmstraße 57, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-056 (Dez. I, Amt 80) vom 10.02.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 21 Nr. 312/2 = 403 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 155.155,00 EUR (385,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Wilhelmstraße 57 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der in der Anlage genannte Erwerber hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 28.02.2050. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,39 EUR/m² = 3.784,17 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Erwerber ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage