Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0854Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2011 - 2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-060 (Dez. III, Amt 20) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte „Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2011 – 2016 wird festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 121 Abs. 7 HGO haben die Gemeinden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des Absatzes 1 der genannten Norm erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.

 

Zur entsprechenden Prüfung berufenes Organ ist die Stadtverordnetenversammlung. Insofern wird der Prüfungsbericht zum Zwecke der Feststellung, d.h. mit dem Ziel diesen damit für verbindlich zu erklären, vorgelegt.

Anlage

Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2011 – 2016

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro