Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0858Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Sanierung Feuchtigkeitsschaden Kellergeschoss,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-064 (Dez. III, Amt 37) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Sanierung des Feuchtigkeitsschadens im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro „Die Werkplaner“, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 180.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Sanierung des Feuchtigkeitsschadens im Kellergeschoss der Feuer- u. Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.  Die Mittel in Höhe von 180.000,00 € für die Sanierung des Feuchtigkeitsschadens im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache stehen im Ergebnishaushalt 2016 unter dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2016 durch das RP Darmstadt zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Vorplanungsleistung wurde von dem Architekturbüro „Die Werkplaner“, Offenbach am Main zu einem Honorar von 2.204,87 € erbracht. Diese Planungsleistung wurde in einer freihändigen Vergabe mit nur einem Bewerber an das  Architekturbüro „Die Werkplaner“ vergeben, da durch die Grundleistung zum Mindestsatz nach HOAI kein Preiswettbewerb in Betracht kam. Im Übrigen werden solche Kleinaufträge an verschiedene Architektur- und Ingenieurbüros zur Korruptionsprophylaxe vergeben.

 

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Das Kellergeschoss beheimatet die Schlauchwerkstatt, die Kleiderkammer, den Spindraum für die Einsatzkleidung, verschiedene Lagerräume sowie die Atemschutzübungsstrecke mit zugehörigen Umkleide- und Sanitärräumen. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen, sowie sanitären Anlagen.

 

In den Jahren 2007 und 2008 wurde das Projekt „Sanierung Fahrzeughallentore, Feuer- und Rettungswache“ durch beauftragte Fachfirmen unter der baubegleitenden Überwachung der Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dey & Vieweg, Dietzenbach ausgeführt. Bestandteil des Projektes war es neben dem Austausch der Hallentore auch, die vorhandenen straßenseitigen Oberlichter im Kellergeschoss zu verschließen und die zugehörigen Lichtschächte entlang der Fahrzeughallen in Teilen abzubrechen und zu verfüllen. Durch diese Maßnahme sollte ein ebenerdiger Anschluss des Fahrzeughallenbodens an die Hofflächen geschaffen werden, um zukünftig die dynamischen Beanspruchungen der Kellerdecke infolge der Fahrzeugbewegungen über die vorhandenen Absätze an den Lichtschächten zu vermeiden.

 

Hierzu wurden zunächst eine Reihe der Stahlbetonplatten auf der rhönstraßenseitigen Hoffläche vor der großen Fahrzeughalle abgebrochen. Die Lichtschächte selbst wurden nur oberflächennah abgebrochen. Der überwiegende Teil der Lichtschächte ist im Untergrund noch vorhanden. Beim Rückbau der Lichtschächte wurden teilweise die auskragenden Stahlbetonträger abgebrochen. Dort wo man die Träger belassen hat, wurden die Träger mit Kernbohrungen durchbohrt, um eine Wasserwegsamkeit zwischen den einzelnen Schächten herzustellen. Bei diesen Bohrungen wurden teilweise auch die Entwässerungsleitungen des Gebäudeteils getroffen und beschädigt. Im Rahmen der Abbrucharbeiten an den Kellerlichtschächten wurde in Teilbereichen die Bewehrung freigelegt. Vor dem Verfüllen der Lichtschachtelemente wurden keine betontechnologischen Maßnahmen ergriffen, um den Korrosionsschutz der tragenden Bewehrung wiederherzustellen.  Die Fenster wurden demontiert und die Fensteröffnungen mit Kalksandsteinmauerwerk verschlossen. Die Abdichtung der Mauerausfachungen wurde gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser ausgeführt. Anschließend wurde eine 60mm dünne Perimeterdämmung aus PU-Hartschaumplatten im Punktklebeverfahren aufgebracht. Die Lichtschähte wurden mit einem Kies-Sand-Gemisch verfüllt und die angrenzende Hoffläche neu mit Betonpflastersteinen gepflastert.

 

Im Bereich der verfüllten Lichtschächte treten seit Abschluss der Sanierungsmaßnahme massive und fortschreitende Feuchteschäden im Kellergeschoss auf. Die Schäden zeigen sich in Form von Wassereintritten, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Schimmelbildungen. Die Schäden treten besonders in geringem zeitlichen Verzug zu vorangegangenen Niederschlägen auf. Teilweise kommt es über mehrere Tage zu einem massiven Wassereinbruch in den betroffenen Kellerräumen.

 

Darüber hinaus haben die baulichen Mängel einen negativen Einfluss auf den Dienstbetrieb und schränken die Nutzung des Gebäudes in Teilbereichen ein. In den betreffenden Räumlichkeiten im Kellergeschoss sind eine stark erhöhte Raumfeuchte und ein damit einhergehender massiver Modergeruch feststellbar. Da in dem betreffenden Bereich des Kellergeschosses auch Arbeitsplätze vorgehalten werden, stellt das vorhandene Raumklima bzw. die Schimmelpilzbelastung eine Gesundheitsgefahr für die Mitarbeiter da. Eine Auslagerung der Arbeitsplätze in andere Räumlichkeiten ist aufgrund der Raumnot nicht möglich.

Die betroffenen Kellerräume werden vornehmlich als Lagerräume genutzt, aber durch das feuchtigkeitsbedingte Raumklima werden die gelagerten Materialien in Mitleidenschaft gezogen.

 

Das auftretende Schadensbild lässt sich nicht alleine mit einer mangelhaften Abdichtung an den verschlossenen Fensteröffnungen erklären. Durch die stark beschädigten Entwässerungsleitungen kam es offensichtlich seit der Baumaßnahme zu einem verstärkten Eintrag von Ab- und Niederschlagswasser in das Erdreich bzw. in die verfüllten Lichtschächte.

 

Da im Rahmen dieses Projektes verschiedene Planungsfehler und Fehler in der Bauausführung gemacht wurden, wurde zur Klärung der Schadensersatzansprüche der Stadt Offenbach gegenüber den mit der projektbezogenen Planung und Bauüberwachung betrauten Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Darmstadt initiiert. Mit Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 21.04.2015 wurde das selbstständige Beweisverfahren abgeschlossen und der Streitwert auf 35.000,00 € festgelegt. Da die Berufshaftpflichtversicherung der Gegenseite die Zahlung einer Schadensersatzleistung verweigert, wurde am 23.07.2015 eine Schadensersatzklage gegen die projektverantwortliche Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH vor dem Landgericht Darmstadt eingereicht. In diesem noch laufenden Verfahren ist am 30.03.2016 ein Termin zur Güteverhandlung vom Landgericht Darmstadt anberaumt.

 

Im Rahmen des Projektes ist es nun geplant, die schadhafte Ausfachung und Abdichtung der Fensteröffnungen im Bereich der Lichtschächte zu erneuern. Hierzu wird die rhönstraßenseitige Pflasterfläche vor der großen Fahrzeughalle aufgenommen und seitlich für den Wiedereinbau gelagert. Das angrenzende Erdreich um die Lichtschächte sowie das Sand-Kies-Gemisch in den verfüllten Lichtschächten muss ausgehoben und entsorgt werden. Die gemauerten Ausfachungen der ehemaligen Fensteröffnungen werden samt Wärmedämmung und bituminöser Abdichtung ebenfalls abgebrochen und entsorgt.

 

Anschließend werden die Stahlbetonlichtschächte bündig zur Kelleraußenwand mit Hilfe von Betonschneidearbeiten abgebrochen und entsorgt. Die Entwässerungsleitungen in den auskragenden Stahlbetonträgern müssen teilweise erneuert werden.

 

Außenseitig wird die betroffene Betonfläche gereinigt, freiliegende Bewehrung wird entrostet und mit einem Beschichtungssystem behandelt. Die ehemalige Fensteröffnung wird innenseitig mit einer Schalung bündig zur Wandfläche versehen.

Von außen wird die neue Bewehrung in die Öffnung eingebaut. Die An-schlussbewehrung erfolgt mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsanschlüssen mit Injektionsmörtel.

 

Zudem wird außenseitig über die gesamte Länge der großen Fahrzeughalle eine Schalung in Höhe der Fensteröffnungen unter Einbeziehung der abgeschnittenen Betonflächen angebracht. Die Schalung wird mit einem selbstverdichtenden und wasserundurchlässigen Beton verfüllt. Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt nach Abschluss der Betonarbeiten mittels Kunstharzinjektionsverpressung.

 

Nach dem Ausschalen wird die Baugrube ca. 70cm hoch mit Austauschboden verfüllt und verdichtet. Anschließend wird eine 50cm dicke Frostschutzschicht aus Schotter eingebaut. Darauf folgt eine 5cm dicke Edelsplitt-Fläche. Zum Schluss werden die seitlich gelagerten Betonpflastersteine wieder verlegt.

 

Nach Abschluss der Betonarbeiten muss eine Baureinigung der betroffenen Räume im Kellergeschoss durchgeführt werden. Anschließend werden die neuen Betonflächen in den Kellerräumen farblich den angrenzenden Wandflächen an-gepasst.

 

Sämtliche Arbeiten müssen abschnittsweise durchgeführt werden, da während der Baumaßnahmen immer die jeweilige Ausfahrt aus der Fahrzeughalle blockiert ist. Der sichere Betrieb der Feuerwehr muss jederzeit möglich sein. Die 13 vorhandenen Lichtschächte müssen in drei bis vier Abschnitten abgebrochen werden. Erst wenn ein Bauabschnitt komplett abgeschlossen ist, wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen!

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt,

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

Begründung: Die Belange des Naturschutzes werden nicht berührt.

 

Klimaschutz/Energie:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen und Hinweise:

 

Altlasten / Bodenschutz:

Das im Rahmen der Maßnahme auszuhebende Erdmaterial ist fachgerecht zu deklarieren und zu entsorgen.

 

Immissionsschutz:

Die Sanierung der Feuchteschäden dient insbesondere der Entfernung von Schimmelbefall und damit verbunden der Sanierung der Raumluft durch mikrobiologische Belastungen – ist also insgesamt eine sinnvolle Maßnahme. Die Sanierung muss durch eine dafür zugelassene Fachfirma (mit dem entsprechenden Sachkundenachweis) erfolgen. Da bei der Sanierung mit verschiedenen Gefahrstoffen umgegangen wird, sind außerdem die Vorschriften für spezifische Gefahrstoffe (z. B. biologische Belastung TRGS, für Asbest TRGS 519) zu berücksichtigen. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit der zuständigen Behörde, dem RP Da, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt rechtzeitig vor Beginn abzustimmen; der Beginn der Arbeiten ist dieser Behörde anzuzeigen.

 

Gewässerschutz:

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte

Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

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