Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0853/1Ausgegeben am 25.02.2016
Eing. Dat. 25.02.2016
Integriertes Klimaschutzkonzept
hier: 2. Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz für die Jahre 2011-2013
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 25.02.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 2 der Ursprungsvorlage wird durch den folgenden Absatz ergänzt:
Die Maßnahme Haus- zu-Haus –Beratung wird nach Abschluss der 1. Runde evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation werden der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Im Lichte der Ergebnisse wird überprüft, ob die im Fazit der 2. Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts beispielhaft genannte Maßnahme „2. Runde der Haus-zu-Haus-Beratung“ (s. Anlage S. 12 unten) wie geplant umgesetzt wird.
Begründung:
Die Haus-zu-Haus-Beratung ist unbestreitbar ein attraktives Angebot für Hausbesitzer. Nach Abschluss der ersten Runde soll jedoch dargestellt werden, in welchem Verhältnis die Kosten zu den Nutzen im Sinne der Klimaschutzziele der Stadt Offenbach stehen.
Die Stadtverordnetenversammlung kann dann im Lichte der Evaluationsergebnisse entscheiden, ob die 2. Runde wie geplant umgesetzt werden soll.
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