Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

TOP 8

Bebauungsplan Nr. 618 B
- Waldheim-Süd; nördlicher Teil –

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-041 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 10.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0841

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 618B in der Fassung vom 29.01.2016 (Anlage 1) für den Bereich zwischen der Bahnstrecke von Offenbach nach Hanau, der Gemarkungsgrenze zur Stadt Mühlheim, Am Park, Dahlienweg und der Ulmenstraße wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB inkl. Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2016 (Anlage 2) beigefügt.

 

4.    Gemäß § 17 Abs. 8 des Realisierungsvertrags wurde in Abstimmung mit der Stadt und dem ESO eine Pflege- und Unterhaltungskonzept für die öffentlichen Flächen erstellt. Die hieraus entstehenden, jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Unterhaltungskosten sind derzeit nicht im RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, voraussichtlich ab 2019, um 143.976,34€/ p.a. bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“

 

Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO) wird zugestimmt (Anlage 5).

 

5.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben der Kämmerei und Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung