Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 9

Richtlinie zum Ankauf von Belegrechten
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-042 (Dez. I, Amt 60; Dez. III, Amt 35) vom 10.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0842

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt erstellten Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten (siehe Anlage 1) in Offenbach am Main als Grundlage für durchzuführende Verwaltungsakte wird zugestimmt.

 

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung des sozialen Wohnungsbaus“, Investitionsnummer: 1002031000601201 (zweckgebundene Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe).

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung