Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 10

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Regionalfonds
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-044 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0843

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm die Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten Projekte erarbeiten zu lassen.

Das gesamte Fördervolumen des Bundes- und Landesprogramms in Höhe von insgesamt 31.204.737 € ist vollständig auszuschöpfen.

 

2.    Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet:

 

            Projektbezeichnung / -beschreibung                  geschätzte              Geschätzte

                                                                                               Gesamtkosten       Förderung

                                                                                               in Tsd. €                  in Tsd. €

           

            Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)

 

            Haltestellenkonzept III (barrierefreier                    2.850                     2.565

            Umbau von Bushaltestellen)

            Sanierung Kita  Goethestraße ( 15)                      2.650                     2.358

            Umrüstung der Straßenbeleuchtung                     2.500                     2.250

            auf LED

            Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer                350                        315

            Energetische Sanierung K.-Kollwitz-Schule        4.450                     4.005

            (hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)

            Sanierung Kita  Neusalzer Straße (2)                   1.750                     1.575

            Sanierung Kita  Johannes-Morhart-Straße (16)                                   2.350  2.115

            Sanierung Kita  Arnoldstraße (7)                           2.150                     1.935

            Sanierung Kita Schönbornstraße (12)                  1.950                     1.755

            Summe: förderfähige Kosten im

            Bundeskontingent  rd.                                            21.000

 

 

 

            Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm – KIP)

 

            Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof                 2.380                     1.904

            (hier nur förderfähige Kosten)                             

            Bau der Radwegeverbindung Nordring                   430                        344

            zwischen Goethering und SG Wiking

            (hier nur förderfähige Kosten)

            Neubau eines Kunstrasenplatzes                             710                        566

            auf der Rosenhöhe

            (hier nur förderfähige Kosten)

            Sanierung des Bolzplatzes                                        250                        200

            Adolf-Kolping-Straße

            Sanierung und Erweiterung der Mathilden-         6.430                     5.144

            Schule

            (hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)

 

            Summe: förderfähige Kosten im                          10.200

            Landeskontingent  rd.

 

Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder falls eine oder mehrere der o.g. Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter Fördermodalitäten, infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse oder nicht vorhersehbarer Verzögerungen nicht im Rahmen des Förderprogrammes abgewickelt werden können bzw. die veranschlagten förderfähigen Kosten nicht erreichen, können vom Magistrat folgende Maßnahmen als Nachrücker benannt werden:

 

            Projektbezeichnung / -beschreibung                   geschätzte              Geschätzte

                                                                                               Gesamtkosten       Förderung

                                                                                               in Tsd. €                  in Tsd. €

 

            Bundesprogramm

 

            Deutsches Ledermuseum –                                     200                          180

            Umrüstung der Beleuchtung auf LED

Freimachung Grundstück „Im Eschig“ als          1.500                       1.250

Bauabschnitt des Neubaus der Fröbelschule

(sofern ggf. doch als förderfähig

durchzusetzen; derzeit: vom Fördergeber

keine Förderung in Aussicht gestellt)

Sanierung Waldschwimmbad (sofern keine      1.500                       1.350

Förderung aus dem beantragten Programm

„Sanierung komm. Einrichtungen in den

Bereichen Sport, Jugend und Kultur erfolgt)

Umgestaltung des Spielplatzes Johannes-       1.900                       1.710

Morhart-Straße (sofern keine Förderung aus

dem beantragten Programm  „Sanierung

kommunaler Einrichtungen in den Bereichen

Sport, Jugend und Kultur erfolgt)

            Energetische Fassadensanierung Rathaus      5.000                       4.500

 

            Landesprogramm

 

            Ausstattungsverbesserungen (IT) von                1.975                       1.580

            Schulen

 

3.    Aufgrund des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ergeben sich Änderungen an den durch den Regionalfonds zu fördernden Projekten. So soll künftig der Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof nicht mehr aus dem Regionalfonds, sondern nun aus dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden.

 

Der Magistrat wird beauftragt zur vollumfänglichen Ausschöpfung des Förderrahmens des Regionalfonds hier ersatzweise die Förderung des Baus einer Kita im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 „Senefelderstraße/ Christian-Pleß-Straße“ zu beantragen.

 

4.    Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen aus dem Bundesprogramm bis Ende 2018 und aus dem Landesprogramm bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projekt-umsetzung wird daher zugestimmt, dass

 

a.    dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffern 2 und 3 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und

 

b.    die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

6.    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung