Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

TOP 11

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-045 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016,

2011-16/DS-I(A)0844

Ergänzungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 25.02.2015,

2011-16/DS-I(A)0844/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0844/1, 2011-16/DS-I(A)0844

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz sowie dem Ingenieurbüro VKT, Hanauer Landstraße 145, 60315 Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt. Produktkonto 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“

Investitionsnummer 1201010900601505

 

Haushaltsmittel 2016:                         370.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                      1.080.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                      1.400.000,00 €

Gesamt:                                              2.850.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Planmittel sowie der Verpflichtungsermächtigung (VE) sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die VE ist darin von 1.780.000,00 € um 700.000,00 € auf 2.480.000,00 € zu erhöhen.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

2.850.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Fördermittel KIP und KInvFG:                                2.565.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                      285.000,00 €

Gesamt:                                                                     2.850.000,00 €

 

Sollte das Vorhaben zur Förderung im Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) abgelehnt werden, wird als Alternativförderung ein Förderantrag zur Förderung nach dem GVFG/FAG gestellt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

2.850.000,00 € stellt sich dann wie folgt dar:

 

Fördermittel GVFG/FAG:                                        1.581.750,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                   1.268.250,00 €

Gesamt:                                                                     2.850.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Land Hessen KIP und KInvFG bzw. alternativ GVFG/FAG) sind im Haushaltsplan 2017 entsprechend anzupassen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

3.     Die, bei Förderung des Projektes durch das KIP und KInvFG, jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 75.152,68 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Sollte das Vorhaben zur Förderung im KIP und KInvFG abgelehnt werden, und eine Förderung nach dem GVFG/FAG beantragt werden, sind die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 326.458,55 €/p.a. in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil beider o.g. geprüfter Folgekostenvarianten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2019, um 35.395,18 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

4.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der entsprechende Bewilligungsbescheid für die Förderung KIP oder alternativ GVFG vorliegen.

 

5.     Der Projektbeschluss über den Neubau von zwei Haltestellen in der Hans-Böckler-Siedlung (Magistrats-Beschluss Nr. 226/14 vom 23.07.2014) wird aufgehoben.

 

6.   Die in der Anlage 1 dargestellte Haltestelle mit der Nummer 415 wird von dem Projektbeschluss ausgenommen. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung gemäß Beschluss 2011-16/DS-I(A)0294/4 vom 07.02.2013 zunächst eine Bedarfsermittlung für diese Haltestelle zur Kenntnis zu geben.

 

*(nachrichtlich: Über Punkt 5 findet keine Beschlussfassung statt. Es handelt sich nur um eine Kenntnisnahme).

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0844/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 6: Die in der Anlage 1 dargestellte Haltestelle mit der Nummer 415 wird von dem Projektbeschluss ausgenommen. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung gemäß Beschluss 2011-16/DS-I(A)0294/4 vom 07.02.2013 zunächst eine Bedarfsermittlung für diese Haltestelle zur Kenntnis zu geben.

 

2011-16/DS-I(A)0844

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz sowie dem Ingenieurbüro VKT, Hanauer Landstraße 145, 60315 Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.      Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt. Produktkonto 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“

Investitionsnummer 1201010900601505

 

Haushaltsmittel 2016:                                    370.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                                 1.080.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                 1.400.000,00 €

Gesamt:                                                     2.850.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Planmittel sowie der Verpflichtungsermächtigung (VE) sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die VE ist darin von 1.780.000,00 € um 700.000,00 € auf 2.480.000,00 € zu erhöhen.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

2.850.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Fördermittel KIP und KInvFG:                                             2.565.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                285.000,00 €

Gesamt:                                                                            2.850.000,00 €

 

Sollte das Vorhaben zur Förderung im Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) abgelehnt werden, wird als Alternativförderung ein Förderantrag zur Förderung nach dem GVFG/FAG gestellt.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

2.850.000,00 € stellt sich dann wie folgt dar:

 

Fördermittel GVFG/FAG:                                                    1.581.750,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                             1.268.250,00 €

Gesamt:                                                                            2.850.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Land Hessen KIP und KInvFG bzw. alternativ GVFG/FAG) sind im Haushaltsplan 2017 entsprechend anzupassen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

3.      Die, bei Förderung des Projektes durch das KIP und KInvFG, jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 75.152,68 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Sollte das Vorhaben zur Förderung im KIP und KInvFG abgelehnt werden, und eine Förderung nach dem GVFG/FAG beantragt werden, sind die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 326.458,55 €/p.a. in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil beider o.g. geprüfter Folgekostenvarianten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2019, um 35.395,18 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

4.      Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der entsprechende Bewilligungsbescheid für die Förderung KIP oder alternativ GVFG vorliegen.

 

5.      Der Projektbeschluss über den Neubau von zwei Haltestellen in der Hans-Böckler-Siedlung (Magistrats-Beschluss Nr. 226/14 vom 23.07.2014) wird aufgehoben.

 

* (nachrichtlich: Über Punkt 5 findet keine Beschlussfassung statt. Es handelt sich nur um eine Kenntnisnahme).

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung