Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 14

Masterplan der Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-048 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0847

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Masterplan als gut geeignete Grundlage der Entwicklung der Stadt Offenbach am Main und bedankt sich für die umfangreiche, unter Bürgerbeteiligung geleistete Arbeit. Der Bericht zum Masterplan der Stadtentwicklung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die im Masterplan der Stadtentwicklung aufgezeigten Handlungsfelder und Ziele (Anlage 2) und der Hauptplan (Anlage 3) werden als wichtige Teile eines Stadtentwicklungskonzepts zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die zur Erreichung der Ziele des Masterplans der Stadtentwicklung identifizierten Schlüsselmaßnahmen (Anlage 4) werden als Handlungskonzept zur Umsetzung des Masterplans der Stadtentwicklung beschlossen.
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, die darin benannten Maßnahmen sukzessiv aufzugreifen, planerisch zu vertiefen und den Stadtverordneten in Grundsatzbeschlüssen, Einordnung in die mittelfristige Finanzplanung und schließlich konkrete Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zum Einstieg in den Masterplan der Stadtentwicklung werden folgende Maßnahmen aufgegriffen

 

Maßnahmenpaket 1: Gesamtstädtische Freiraumqualität verbessern und  vernetzen

 

-       1.1) Grünes Rückgrat entlang des Mains ausbilden – Stufe 1: Gestaltung des Nordrings (Abschnitt Goethering – SG Wiking 1903 e.V.)

-       1.2) Umgestaltung des Mainuferparkplatzes – Stufe 1: Gestaltung des Radwegs

 

Maßnahmenpaket 2: Aufwertung der Innenstadt

-       2.1) Gestaltung des Marktplatzes

-       2.2) Sanierung bzw. Neubau von gestalterisch und/oder funktional bedeutsamen Schlüsselgebäuden; vorbereitende Maßnahmen

-       2.5) Nachnutzung des HFG-Gebäudes, Stufe 1: Einrichtung einer Task Force zur Konzeptfindung und Erstellung einer Studie

-       2.7) Pilotprojekt im Förderprogramm ExWoSt (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau): Umnutzung von leerstehenden Büros in Wohnen

-       2.8) Funktionale und gestalterische Aufwertung des Hauptbahnhofs und seines Umfeldes, Stufe 1: Konzepterstellung

-       2.10) Korrektur baulicher Raumkanten am Stadthof, Platz der Deutschen Einheit und Hugenottenplatz und Schaffung von Durchbrüchen zur Frankfurter Straße (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

-        

Maßnahmenpaket 3: Neupositionierung des Kaiserlei

-       3.1) Umbau des Kreisels

-       3.3) Nutzungsmix erhöhen, Gastronomie und Gebietsversorgung fördern und
ansiedeln (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

 

Maßnahmenpaket 4

-       4.1 Neubau der HFG (Maßnahme des Landes)

-       4.2 Projektentwicklung DesignPort, Vermarktung der Ufergrundstücke (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

-       4.3 Förderung der Kreativwirtschaft im Nordend (nur in Teilen öffentl. Maßnahme)

 

Maßnahmenpaket 5: Entwicklung des InnovationsCampus (Allessa)

-       5.1) Erstellung eines Rahmenplans inkl. Berücksichtigung der Renaturierung des Kuhmühlgrabens

-       5.2) Bauleitplanung für das Areal

 

Maßnahmenpaket 6: Entwicklung des Offenbacher Ostens

-       6.1) Zweispurige Verbindungsstraße: Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit Alternativenprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

-       6.6) Aufwertung des Straßenraums der Daimlerstraße, innere Erschließung, Vermarktung des Gewerbegebiets

 

Maßnahmenpaket 7: Anbindung Offenbachs

-       7.1) Installierung einer Personenfähre und/oder Vorplanungen für eine Fußgängerbrücke am Isenburger Schloss nach Frankfurt-Fechenheim

-       7.2) Gemeinsames Tarifgebiet mit Frankfurt

-       7.4) Ergänzung des Verkehrsnetzes für eine gute regionale Radverkehrsanbindung

 

Maßnahmenpaket 8: Neue Baugebiete

-       8.1) Baugebiete Bieber Nord und Bürgel Ost erschließen

-       8.4) Schulbausanierungsprogramm fortsetzen

 

Maßnahmenpaket 9: Quartiers- und Stadtteilentwicklung

-       9.1) Aufstellung von Quartierskonzepten

-       9.3) Exemplarische Blockkonzepte erstellen

 

Maßnahmenpaket 10: Gewerbeflächenmarketing

-       10.1) Profilierung und Vermarktung des Gewerbestandorts Offenbach. Konzeptentwicklung und erste Umsetzung

-       10.2) Optimierung der Breitbandversorgung

 

4.     Die mittel- und langfristigen Zielbeschreibungen des Masterplans für den Bereich Wohnen werden mit validen Berechnungen der für die erforderliche Herstellung von Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung und Schulen, aufzuwendenden Investitionen und Folgekosten hinterlegt. Der für die Fortschreibung der Schulentwicklung erforderliche Mehrbedarf ist nach 8.5 zu berücksichtigen.

Dabei wird der Magistrat beauftragt, neben der Einnahme von Rückflüssen aus Erschließungsbeiträgen geeignete Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans der Stadtentwicklung zu identifizieren und zur Entlastung des kommunalen Haushalts einzusetzen.

 

5.     Der Magistrat wird beauftragt, für den im Rahmen des Kooperationsvertrags beschlossenen Masterplanbeirat eine Geschäftsordnung zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

*(nachrichtlich: Über Punkt 1 und 2 erfolgt keine Abstimmung, da diese nur zur Kenntnis zu nehmen sind.

 

 

 

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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