Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 18

Grundstücksverkauf Waldstraße, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016- 055 (Dez. I, Amt 80) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0851

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.762 m² aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 44/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Gesamtkaufpreis beträgt 758.880,00 EUR und setzt sich zusammen aus

 

a)    ca. 2.562 m² überbaubarer Fläche zum Kaufpreis von 614.880,00 EUR (240,00 EUR/m²) sowie

 

b) ca. 1.200 m² nicht überbaubarer Fläche zum Kaufpreis von 144.000,00 EUR (120,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Baugenehmigung zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

5.     Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 5.900,00 EUR gehen zu Lasten der Stadt und werden über den Kaufpreis finanziert.

6.     Aufgrund vorliegender Gutachten zur umwelttechnischen Risikobewertung ist bekannt, dass nach vorläufiger Kostenschätzung Mehrkosten für die Verwertung des Bodenaushubs sowie für die Bodenaufhaldung in Höhe von ca. 70.548,50 EUR entstehen. Diese sind von der Stadt Offenbach zu tragen und werden über den Kaufpreis finanziert.

 

7.     Für die vom Regierungspräsidium vorgesehene Kampfmittelsondierung werden geschätzte Mehrkosten für baubegleitende Maßnahmen in Höhe von ca. 6.600,00 EUR entstehen. Diese sind ebenfalls von der Stadt Offenbach zu tragen und werden über den Kaufpreis finanziert.

8.     Die Erwerberin verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einer Verkaufsniederlassung „Sofortbedarf für Handwerk und Industrie“ zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Offenbach zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

9.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung kann auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerberin erfolgen.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

10.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Dieses wird jedoch nicht ausgeübt, wenn ein Verkauf innerhalb des Konzerns der Erwerberin erfolgt.

 

*(nachrichtlich: Herr Stv. Jahn (FW) gibt zu Protokoll, dass er bei dieser Vorlage nicht mitstimmt).

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung