Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 24

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-063 (Dez. III, Amt 32) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0857

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:

 

1)    Nach § 2 wird folgender Paragraph eingefügt:

 

§ 3 Ausnahmen

Von der Entrichtung von Parkgebühren bis zur Höchstparkzeit sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb befreit, wenn das Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen ist (Kennbuchstabe „E“) und eine Parkscheibe ausgelegt wird, die auf den Beginn der Parkzeit verweist. Diese Ausnahme ist bis zum 31.12.2020 befristet.

 

2)    Der § 3 In-Kraft-Treten erhält die Bezeichnung § 4 In-Kraft-Treten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung