Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0013Ausgegeben am 25.05.2016

Eing. Dat. 12.05.2016

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Dietzenbacher Straße 145, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-128 (Dez. I, Amt 80) vom 11.05.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 47/3 = 1.009 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 305.727,00 EUR (303,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

Das Grundstück Dietzenbacher Straße 145 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der in der Anlage genannte Erwerber hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2049. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,28 EUR/m² = 5.327,52 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Erwerber ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen

Plan

Nichtöffentliche Anlage