Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016

 

 

TOP 5

Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-99 (Dez. I, Amt 10) vom 13.04.2016,
2016-21/DS-I(A)0002

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt jeweils per Akklamation mit der erforderlichen Stimmenmehrheit

 

Herrn Stv. Gregory Engels als Vertreter

 

und

 

Herrn Stv. Michael Weiland als Stellvertreter

 

für die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen

 

für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung.

Wahlverfahren
Die Wahlvorschläge liegen allen Stadtverordneten vor. Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber informiert, dass die Wahlen gemäß § 55 Absatz 5 HGO nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgen. Da jeweils nur ein Wahlvorschlag vorliegt, fragt Herr Stadtverordnetenvorsteher ob nach § 55 Abs. 3, Satz 2 HGO per Akklamation gewählt werden kann. Es erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt jeweils per Akklamation mit der erforderlichen Stimmenmehrheit

 

Herrn Stv. Gregory Engels als Vertreter

 

und

 

Herrn Stv. Michael Weiland als Stellvertreter

 

für die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen

 

für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung