Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0026Ausgegeben am 02.06.2016

Eing. Dat. 02.06.2016

 

 

 

 

 

Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße (vormals 15)

Goethestraße 20, Offenbach a. M.

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-162 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Gesamtsanierung der Kindertagesstätte Goethestraße, Goethestraße 20, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 2.650.000,00 € (2.090.000,00 € Bau- und 560.000,00 € Interimskosten), wird zugestimmt.

 

2.       a) Die erforderlichen Mittel für die Baukosten werden bewilligt und bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Kita 15 – Goethestr., Gesamtsanierung – KIPB“, Investitionsnummer 0601050900601605, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2016:                                  300.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                              1.200,000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                  590.000,00 € 

Gesamt:                                                      2.090.000,00 €

 

Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2016 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

 

b) Die erforderlichen Mittel für eine eventuell erforderliche Interimslösung werden bewilligt und bei dem Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes unter Einhaltung des Schutzschirmes.

 

3.       Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) beantragt.

4.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIP-B; Kita 15 –

Goethestr., Gesamtsanierung

Produktkonto 06010500.3640000060:  1.690.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                         400.000,00 €

Gesamt:                                                      2.090.000,00 €

Die erforderlichen Anpassungen der Verpflichtungsermächtigung und der Haushaltsmittel erfolgen im Nachtrag 2016 bzw. im Haushalt 2017 ff..

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 144.263,31 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

 

6.       Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1.    Anlass und Historie

Die Sanierung der Kita Goethestraße erfolgt im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm – Bund (KIP-B bzw. gem. Kommunalinvestitionförderungsgesetz - KInvFG) gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A) 0843).

 

Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen aus dem Bundesprogramm im vorgegebenen Zeitraum derzeit bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Nach Aussage des Hessischen Finanzministeriums steht eine Verlängerung bis Ende 2020 unmittelbar bevor. Zur Beschleunigung der Projektumsetzung gilt der o.g. Beschluss vom 25.02.2016 für alle zur Förderung vorgesehenen Projekte zugleich als Grundsatzbeschluss.

 

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Goethestraße 20, 63067 Offenbach am Main, erbaut im Jahr 1895, ist baulich und technisch in die Jahre gekommen. Die Sandsteinfassade ist stark sanierungsbedürftig. Das einst als Wohnhaus genutzte und als Kindertagesstätte umfunktionierte Gebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und ebenso nicht den baulichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Durch Sanierung und Ausbau des Dachgeschosses (DG) können Personal- und Verwaltungsräume aus den unteren Geschossen ins DG verlagert und somit Flächen für die Gruppenbetreuung von Kindern generiert werden. Mit der Gesamtsanierung der Kita Goethestraße soll der Erhalt einer dauerhaften Betriebsfähigkeit des Kitastandortes erzielt werden.

 

2.    Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahme

Das Gebäude soll durch umfangreiche Sanierungsarbeiten dem heutigen Standard einer Kita, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, gerecht werden.

 

Da der Kita-Betrieb für die Betreuung der Kinder größere Gruppenräume benötigt, werden Personal- und Verwaltungsräume in das derzeit ungenutzte DG verlegt. Die Raumstrukturen im Ergeschoss (EG) und 1.Obergeschoss (1.OG) werden besser auf den Kita-Betrieb abgestimmt und in Teilen umgebaut.

 

Aufgrund der hohen Schädigung des DG wird dieses vollständig rückgebaut und wieder neu errichtet. Die Dachfläche wird ihrer Ursprungsform entsprechend nachgebildet (denkmalschutzgerecht, jedoch energetisch verbessert).

 

Die Haustechnik (Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation) wird erneuert. Das Gebäude wird baulich so ertüchtigt, dass es den aktuellen Brandschutzanforderungen genügt.

 

Für den Transport von Speisen zwischen dem EG und dem 1.OG wird ein Kleinlastenaufzug installiert.

 

An der Außenhülle werden Fenster und Fenstertüren unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes ausgetauscht.

 

Die schadhafte Steinfassade wird durch Ergänzungen d.h. Steinaustausch oder Ersatzmasse sowie eine Verbesserung der Wasserführung so weit in Stand gesetzt, dass eine weitere Schädigung der Bausubstanz verhindert wird. Diese Maßnahmen erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und nach den Empfehlungen von Frau Dr. Egloffstein vom Mainzer Institut für Steinkonservierung.

 

Die Umsetzung der Maßnahme kann aufgrund der beschriebenen umfassenden Sanierungen, zu der das Gebäude für einen längeren Zeitraum komplett geräumt sein muss, nicht im laufenden Betrieb erfolgen. Nach derzeitiger Abstimmung mit dem EKO erfolgt die Auslagerung an andere Kitastandorte. Da im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes vier weitere Kindertagesstätten parallel saniert werden sollen, werden rein vorsorglich Mittel für eine derzeit noch nicht absehbare Interimslösung für diesen Standort im Ergebnishaushalt vorgesehen.

 

Die nach den Umbauten geschaffene, neue Raumstruktur bietet gute bauliche Voraussetzungen für eine zeitgemäße Betreuung von Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren.

 

3.    Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

3.1 Variantenvergleich und Beurteilung

Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden zwei Varianten für Sanierungsarbeiten der Kita Goethestraße dargestellt und untersucht. Beide Varianten sehen dieselben Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vor, mit dem Unterschied, dass Variante 1 eine Sanierung der Fassade beinhaltet, Variante 2 hingegen nicht.

 

Folgende Punkte sind sowohl für Variante 1 „Sanierung der Fassade“ als auch Variante 2 „ohne Sanierung der Fassade“ vorgesehen:

 

-       4 Gruppen im Bestandsgebäude (bis zu 75 Kinder im Alter 3 – 6 Jahre),

-       Erweiterung der Küchenfläche,

-      Verlegung des Sanitärbereichs im 1. OG,

-      Süd-Balkonfläche für Kitanutzung begehbar gestalten,

-      Kleinlastenaufzug,

-      Vollständig energetisch verbesserte Dachflächenerneuerung,

-      Teilausbau des DG,

-      Interimsmaßnahme (Auslagerung während der Bauzeiten) erforderlich.

 

Die Beurteilung des Zustandes und des Schädigungsgrades sowie des Gefahrenpotentials der Sandsteinfassade erfolgte unter fachkundiger Begleitung mit dem Institut für Steinkonservierung (Frau Dr. Egloffstein) aus Mainz. Der Aktenvermerk des Institutes für Steinkonservierung ist in den Unterlagen der Planungs- und Kostendaten unter Punkt 13.1 zu finden.

 

Der Befund ergibt, dass die steinernen Teile der Fassade hochgradig geschädigt sind. Nach gemeinsamer Abwägung der Vor-und Nachteile beider vorgestellten Varianten ist die Sanierung der Fassade nach Variante 1 aus folgenden Gründen zu empfehlen:

 

- Der Grad der Schädigung der Fassade ist so enorm, dass ein Belassen des aktuellen Zustandes ein hohes Gefahrenpotential mit sich bringen wird.

 

- Ein Zurückarbeiten der schadhaften Bereiche ist nicht zu empfehlen, da die Schlagregensicherheit der Fassade deutlich gestört wird.

 

- Laut der Unteren Denkmalschutzbehörde ist ein reines Rückarbeiten weder denkmalschutzrechtlich vertretbar, noch im Sinne eines dauerhaften Erhaltes der Bausubstanz / der Verkehrssicherheit zielführend.

 

- Bei besonders stark betroffenen Teilen der Sandsteinfassade ist ein Steinaustausch durch Vierungen bzw. Vierungsplatten dringend erforderlich.

 

- Weniger stark betroffene Teile der Fassade können mit Hilfe von Steinergänzungsmörtel bearbeitet werden.

 

- Die Wasserführung der Fassade muss verbessert werden, um Schädigungen der Bausubstanz durch Witterungseinflüsse zu verhindern.

 

Die Kosten für die nachhaltige Fassadensanierung der Variante 1 betragen 370.000,00 € einschließlich 15% für Unvorhergesehenes und sind in den Gesamtkosten in Höhe von 2.090.000 € enthalten.

 

Bei den aufgeführten Varianten ist jeweils eine Auslagerung des Kitabetriebes erforderlich, da die reguläre Schließzeit von 6 Wochen während der Sommerferien für den Zeitraum der Baumaßnahmen nicht ausreicht. Eine Interimsunterbringung ist für beide Varianten erforderlich (siehe hierzu Ausführungen zu Interim unter Punkt 2)

 

4.    Beschreibung der Maßnahme

4.1  Planungskonzept

Das Gebäude Kita Goethestraße aus dem Jahr 1895 ist baulich und technisch nicht mehr in adäquatem Zustand. Das Gebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen und baulichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und soll weiterhin als Kindertagesstätte genutzt werden können. Daher muss unter Berücksichtigung von Denkmalschutzvorgaben eine umfangreiche Sanierung vollzogen werden.

 

4.2  Objektplanung Gebäude

Die Sanierungsarbeiten finden hauptsächlich im Inneren und an der Außenhülle, am Dach sowie an der Fassade des Gebäudes statt. Die Außenanlagen sind nicht im Projektumfang enthalten.

 

4.3 Grundrissorganisation und Funktionsverteilung

Die Grundrisse des Gebäudes gliedern sich im EG und 1. OG sehr ähnlich: Die Betreuungsbereiche für die Kinder ordnen sich nördlich und östlich um das Haupttreppenhaus an. Sanitäreinrichtungen sowie die Küche/ Teeküche befinden sich südlich des Haupttreppenhauses.

 

Im EG befinden sich 2 große Gruppenräume, welche sich axial von Nord nach Süd durch das Gebäude ziehen. Angrenzend an den nördlichen Gruppenraum findet man 2 Nebenräume. Über den östlichen Nebenraum gelangt man in das Fluchttreppenhaus und einen kleinen Windfang. Dieser bietet Zugang zu der Terrasse und darüber hinaus zu den Außenbereichen. Der südliche Gruppenraum hat Zugang zu einer Balkonfläche.

 

Die Küche im süd-westlichen Bereich des Gebäudes wird durch einen angrenzenden Lagerraum sowie einen Kleinlastenaufzug, der für den Transport von Lebensmitteln und Speisen in das 1. OG geplant ist, ergänzt. Weiter befindet sich südlich, am Ende des Flures, die Sanitäreinrichtung für die Kinder. Im 1. OG ist die Grundrissstruktur ähnlich, allerdings ohne den direkt an das Haupttreppenhaus angrenzenden Flur mit Erschließungsfunktion. Die Bereiche werden durch das Treppenhaus in einen nördlichen und einen südlichen Bereich geteilt und sind hierüber direkt zu erreichen. Im nördlichen Gebäudeteil befindet sich ein Gruppenraum mit östlich und westlich angrenzenden Nebenräumen sowie einer kleinen Garderobe. Der östliche Nebenraum führt weiter zu dem bereits im EG erwähnten Fluchttreppenhaus. Der dort als Windfang errichtete Raum wird hier als Kindertoilette mit einer Abduschmöglichkeit erstellt.

 

Im südlichen Gebäudeteil befindet sich ein weiterer Gruppenraum mit angrenzender Balkon-Freifläche. Süd-westlich befinden sich Sanitäreinrichtungen für Kinder, eine Teeküche mit Anschluss an den Kleinlastenaufzug sowie ein Personal-WC für die Küchenkraft, die alle über die neu entstandene Garderobenzone zu erreichen sind. Weiter sind die beiden großen Gruppenräume über eine Zwischentür miteinander verbunden.

 

Im DG bleibt die Grundrissstruktur größtenteils in ihrem Ursprung erhalten. Die beiden nördlichen Räume werden direkt über den Treppenhausflur erschlossen. Südlich angrenzend an das Treppenhaus befinden sich die Personal-WCs sowie weitere Räume als Abstell- und Lagerflächen.

 

4.4  Gestaltungs-, Farb und Materialkonzept

Die äußere Erscheinung des Gebäudes wird durch das aus der Gründerzeit stammende Mauerwerk aus Sand- und Klinkersteinen geprägt. Stellenweise sind Fragmente eines farblich angelegten Frieses sichtbar. Die zur Goethestraße gerichtete Nordfassade weist einen kleinen Balkon im 1.OG sowie eine unbesetzte Ziernische auf.

Nord- und Westfassade sind jeweils mit prägnant geschweiften Giebeln versehen. Diese werden zusätzlich durch vertikal zum Boden verlaufende Sandsteinvorlagen definiert.

 

Im Inneren des Gebäudes besteht ein natürliches Zusammenspiel von neutralen weißen Putz- und Holzoberflächen. Neu aufgearbeitete weiße Putzflächen der Innenwände bilden zusammen mit weißen Akustiklochdecken einen Kontrast und neutralen Rahmen für die festen Einbauten aus Holz, wie die Garderobenmöbel, Einbauschränke und WC-Trennwände.

 

In allen Aufenthaltsbereichen und Flurzonen werden Linoleumböden verlegt. Für die Bäder sind Beläge an Wand und Böden geplant, die den Anforderungen an Sanitärräume entsprechen.

 

4.5  Energieeinsparung

Die Berechnung der Einzelbauteilnachweise für die Fenster, die Dachflächenfenster sowie das Dach erfolgen nach den Vorgaben der EnEV 2016. Die Anforderungen wurden der Anlage 3, Tabelle 1 „Anforderungen an die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen“ entnommen. Zusätzlich werden nach EnEV 2016 die nach § 24 geregelten Ausnahmen für Baudenkmäler herangezogen, da eine weitere energetische Optimierung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus aus finanziellen Gründen nicht darstellbar ist.

 

4.6  Barrierefreiheit

Durch die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten und auch aus Gründen des Denkmalschutzes kann eine Barrierefreiheit in der Kita Goethestraße nicht gewährleistet werden.

 

4.7  Brandschutz

Bei der Brandschutzplanung für die Grundsanierung des Gebäudes werden die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen unter der Beachtung des Bestandsschutzes eingehalten. Insbesondere die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) in Verbindung mit den „Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder“ (HE-Kita) werden als Grundlage zur Festlegung der bauaufsichtlichen Schutzziele herangezogen.

Das Gebäude fällt gemäß § 2 (3) Nr. 4 HBO unter die Gebäudeklasse 4 und wird gemäß § 2 (8) Nr. 8 als Sonderbau eingestuft.

Da es sich um ein bestehendes Objekt unter Denkmalschutz handelt, können nicht alle baulichen Voraussetzungen umgesetzt werden. Dafür ist auf den Bestands-schutz ein besonderes Augenmerk in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden gelegt worden.

Das Gebäude wird in seiner tragenden und aussteifenden Konstruktion in eine hochfeuerhemmenden Bauart eingestuft. Die brandschutztechnisch relevanten Abtrennungen und Bauteile werden in mindestens feuerhemmender Art und Weise hergestellt.

Im EG und im OG befindet sich jeweils eine Nutzungseinheit. Im DG befinden sich ein Büro sowie der Sozial- und Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter.

Das Rettungswegkonzept der Kindertageseinrichtung sieht für die Aufenthaltsbereiche im EG und OG zwei bauliche, voneinander unabhängige, Rettungswege vor.

Aus dem EG und OG sind diesbezüglich zwei notwendige Treppenräume vorgesehen, um für alle Nutzer einen gesicherten und direkten 1. und 2. Rettungsweg zu gewährleisten.

Aus dem DG führt der 1. Rettungsweg über den notwendigen Treppenraum nach draußen. Der 2. Rettungsweg wird durch Rettungsgeräte der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug von der Straße aus) sichergestellt. Hierzu ist in der Nutzungseinheit 1 Fenster in der Mindestgröße 0,90 m x 1,20 m ausgeführt.

Sämtliche Rettungswege werden durch beleuchtete Rettungswegpiktogramme ausgeschildert.

Um eine frühzeitige Brandentstehung zu detektieren und die Nutzer zu alarmieren, wird eine Rauchwarnanlage mit automatischen Brandmeldern (Rauchmelder) flächendeckend eingebaut.

Weiterhin wird eine Hausalarmierungsanlage mit entsprechenden nichtautomatischen Meldern (Druckknopfmelder) betriebsbereit vorgesehen.

Das gesamte Gebäude wird mit tragbaren Feuerlöschgeräten ausgestattet, um einen Entstehungsbrand schnell und frühzeitig löschen zu können. Die Auswahl der Löschmittel erfolgt nach Vorgaben der ASR A2.2.

Aufgrund der Anbindung an die öffentliche Straße ist eine Anfahrt durch die Feuerwehr jederzeit möglich. Ggf. sind nach Fertigstellung des Gebäudes, in Abstimmung mit der Feuerwehr Offenbach, nachträgliche Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt notwendig.

Die Löschwasserversorgung wird zum momentanen Zeitpunkt als ausreichend angesehen, da es sich um ein bereits bebautes und erschlossenes Gebiet handelt.

 

4.8  Statisches Konzept

Konstruktion

Das Gebäude ist in der für gründerzeitliche Villen üblichen Bauweise mit Mauerwerkswänden, einer massiven Kappendecke über dem Keller und Holzbalkendecken über den übrigen Geschossen errichtet. Den oberen Abschluss bildet eine Holzdachkonstruktion mit teilweiser Kehlbalkenlage.

Aufgrund des vorgefundenen Schädigungsgrades der tragenden Bauteile der Dachkonstruktion ist es nötig und wirtschaftlich geboten, die komplette Holzkonstruktion des Dachstuhles zu entfernen und durch eine neue, weitestgehend baugleiche Konstruktion zu ersetzen. Da sich hierdurch die Lage und Größe der Lasten auf die Unterkonstruktion nicht signifikant ändert, bleibt das übrige Gebäude statisch von dieser Sanierungsmaßnahme annähernd unberührt.

Die Treppenhauswände, die tragende Innenwand zwischen Raum 2.02 und 2.03 sowie die gemauerten Drempelwände auf den Außenwänden im DG sollen erhalten bleiben und müssen während der Abbruch- und Bauphase gesichert werden.

Die Holzbalkendecken über dem EG und 1. OG erhalten im Zuge der Sanierung zur schall- und brandschutztechnischen Ertüchtigung eine zusätzliche Unterdecke. Die Zusatzlasten werden möglichst gering gehalten und von den Decken aufgenommen. In die Erdgeschossdecke wird im Bereich der Teeküche ein Deckendurchbruch zur Durchführung des Lastenaufzuges hergestellt.

 

Aussteifung

Die Aussteifung des neuen Dachstuhles wird analog zum Bestand durch die Dach-form mit mehreren Quergiebeln durch Kehlen und Graten gewährleistet. Der An-schluss an den Mauerwerksbau erfolgt über den Anschluss der Pfetten und Kehl-balkenlage an die Treppenhauswände und die tragende Innenwand.

Die Aussteifung des übrigen Gebäudes erfolgt über die Deckenscheiben und die aussteifenden Mauerwerkswände und wird durch die Sanierungsmaßnahmen nicht berührt.

 

4.9  Baugrund, Gründung

Das Bestandsgebäude zeigt augenscheinlich keine Anzeichen von Setzungen, die Anhaltspunkte für schlechte Baugrundverhältnisse geben. Da die Sanierungsmaßnahme keine Eingriffe in den vorhandenen Baugrund vorsieht, ist ein Bodengutachten und näheres Erläutern der Baugrundverhältnisse nicht erforderlich.

 

4.10  Kampfmittelsondierung

Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, ist eine Kampfmittelsondierung und näheres Erläutern nicht erforderlich. Dies gilt auch für das Spielgelände, da dort keine baulichen Maßnahmen erfolgen.

 

4.11  Bau- und Raumakustik/ Immissionsschutz

Der Schallschutznachweis der Kita Goethestraße beinhaltet den baulichen Schallschutz für folgende Bereiche:

 

-       Schallschutz der Außenbauteile

-       Tritt- und Luftschallschutz von Decken und Wänden als Empfehlung

 

In diesem Schallschutznachweis werden für die Sanierung die Schallschutzqualitäten der äußeren Bauteile (Dach, Fenster sowie Dachflächenfenster), welche im Zuge der Sanierung erneuert werden, ermittelt. Bei den inneren Bauteilen sollen die Decken schallschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Innenwände im DG sollen nur dann ersetzt werden, wenn sie marode sind.

 

Die Anforderungen an die Außenbauteile ergeben sich aus der DIN 4109 Tabelle 8 „Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen“. Da es sich bei der Kita Goethestraße um eine Nutzungseinheit handelt, ergeben sich keine baurechtlichen Anforderungen an die inneren Bauteile, sondern nur Empfehlungen. Die Empfehlungen an den Tritt-und Luftschallschutz der Innenbauteile ergeben sich aus der DIN 4109 Beiblatt 2, Tabelle 3 „ Empfehlungen für normalen und erhöhten Schallschutz; Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- und Arbeitsbereich“. In diesem Nachweis werden lediglich die Empfehlungen für den normalen Schallschutz betrachtet.

 

4.12  Außenanlagen

Eine Bearbeitung der Außenanlagen der Kita Goethestraße ist in den Sanierungs-arbeiten nicht vorgesehen. Eine Bestandsanalyse der Ausgangssituation ist daher nicht notwendig.

 

4.13  Technische Gebäudeausrüstung

4.13.1 Sanitärtechnik

Entwässerung Außenanlagen Allgemein

Die Entwässerung des Grundstücks erfolgt bis zum Übergabeschacht im Trennsystem. Der Zusammenschluss von Regen- und Schmutzwasser erfolgt am begehbaren Übergabe- und Revisionsschacht im Bereich der Einfahrt an der Grundstücksgrenze.

In den Entwässerungsleitungen sind je nach Erfordernis Spül- oder begehbare Revisionsschächte geplant. Alle angeschlossenen Entwässerungsgegenstände liegen oberhalb der Rückstauebene.

 

Regenwasser

Die Dachentwässerung am Hauptgebäude erfolgt über Rinnen. Das Flachdach vom Anbau im Osten wird über einen Attikaablauf entwässert. Die Rinnen und der Dachablauf werden über außen liegende Fallrohre an die Grundleitungen angeschlossen. Vor dem Übergang in die Grundleitung sind in den Fallsträngen Reinigungsöffnungen vorgesehen. Nach dem Übergang in die liegende Leitung werden die Fallrohre an die Sammelleitung angeschlossen und zum Übergabe-schacht geführt. Außen liegende Hofabläufe und Rinnen, die über der Rückstauebene liegen, werden ebenfalls an die Sammelleitung angeschlossen. Der Anschluss an den Übergabeschacht erfolgt über einen außen liegenden Absturz am Schacht.

Das anfallende Regenwasser vom Treppenabgang am östlichen Anbau wird über einen Bodenablauf entwässert. Der Treppenabgang im Süden am Hauptgebäude ist überdacht und benötigt keinen Entwässerungsanschluss.

 

Schmutzwasser Küche

Die Schmutzwasserleitungen aller Entwässerungsobjekte in der Küche werden ins KG geführt, an die Sammelleitung vom Gebäude angeschlossen und nach außen geführt. Entsprechend der Abstimmung mit der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH ist, wie auch im Bestand, der Einbau eines Fettabscheiders für die Küche nicht erforderlich.

 

Schmutzwasser Gebäude

Das Abwasser der Sanitärobjekte im Gebäude wird an Fallleitungen angeschlossen und über diese ins KG geleitet. Die Fallstränge werden, wo möglich, in Sammel-leitungen zusammengefasst und an die Grundleitungsanschlüsse durch die Außen-wand angeschlossen. Im Außenbereich erfolgt der Anschluss der Sammelleitung über ein Absturzgefälle an den Übergabeschacht.

Im Gebäude sind für die Entwässerung der Sanitärobjekte unter der Rückstauebene zwei Einzel-Hebeanlagen zum Einbau in die Bodenplatte geplant. Die Druckleitungen der Anlagen werden über die Rückstauebene geführt und an die Sammelleitungen im Gebäude angeschlossen. Eine Anlage ist im Anbau vorgesehen, über die der Treppenabgang angeschlossen ist. An einer weiteren Anlage, die im Hausanschluss-raum (HAR) geplant ist, sind der Kondensatablauf vom Kessel im Raum U.04 sowie der neue Bodenablauf mit seitlichem Entwässerungsanschluss im Abstellraum U.01 (HAR) vorgesehen.

 

Mischwasserkanal an die öffentliche Kanalisation

Der bestehende Mischwasserkanal im öffentlichen Bereich ist beschädigt. In den Mischwasserkanal wird ein sogenannter Inliner eingezogen, sodass die Undichtigkeiten beseitigt werden können.

 

Entwässerung

Der Anschluss aller Sanitärobjekte erfolgt über Einzelanschluss- und Sammelleitungen bis zum Fallstrang. Die Fallstränge werden ins KG geführt, wo möglich zusammengefasst, und mit den Grundleitungsanschlüssen an der Außenwand verbunden. Alle Fallstränge werden über Dach be- und entlüftet. Einzelne Entwässerungsgegenstände werden mittels Rohrbelüfter und Wandeinbaukasten belüftet. Für die innen liegenden Entwässerungsleitungen ist ein schalloptimiertes mineralstoffverstärktes Abwasserstecksystem aus PP-Rohr geplant. Bei Rohrdurchführungen durch Bauteile mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen (Decken, Wände) sind Brandschutzmanschetten vorgesehen.

 

Bewässerung

Die Wasserversorgung erfolgt über den bestehenden Trinkwasseranschluss von der Goethestraße, der sich im Abstellraum U.01 im KG des Gebäudes befindet. Im Technikraum ist der Wasserzähler mit Absperrarmaturen, KFR-Ventil und rückspülbarem Trinkwasserfilter eingeplant. Die bestehende Warmwasserbereitung ist im Raum U.04 neben dem Kessel installiert. Der Austausch der Anlage ist nicht erforderlich, da diese bereits im Jahr 2007 erneuert wurde und den heutigen Anforderungen entspricht. Von den beiden Räumen aus werden die Sanitärobjekte mit Kalt- und Warmwasser versorgt. Die Verteilleitungen sind bis zu den Unterputz-Ventilen(UPV) bzw. den Absperrventilen für eine Sanitäreinheit in Edelstahl geplant. Die Objektsammel- und Anbindeleitungen ab UPV sind in Verbundrohr vorgesehen.

Alle Warmwasserleitungen und Anschlüsse sind mit der Zirkulation verbunden. In den Nasszellen, am Ende des Strangs, ist die Zirkulation an der letzten Entnahmestelle angeschlossen. Die max. Warmwassertemperatur im Netz beträgt
60 °C. Die Mindesttemperatur der Zirkulationsleitung vor Eintritt in den Warmwasserbereiter (Frischwasserstation) darf 55 °C nicht unterschreiten. Um dies sicher zu stellen, sind automatische Zirkulations-Regulierventile als Unterputz-Ventile in Nasszellen oder thermostatische Strangregulierventile eingeplant. Der erforderliche Verbrühschutz an den einzelnen Zapfstellen in den Gruppen-WCs etc. ist durch dezentrale Untertischthermostate gewährleistet, die hinter dem Eckventil
montiert werden.

 

Alle Bewässerungsleitungen erhalten eine diffusionsdichte Wärmedämmung nach EnEV. Schmutzwasser-Belüftungen über Dach werden ab dem letzten Abgang bis zum Dachaustritt mit einer Schwitzwasserdämmung aus nicht brennbarer Mineralwolle gedämmt.

 

In den Nasszellen der Gruppen-WCs sind wandhängende WCs mit einer Sitzhöhe von 35 cm geplant. Die Montage der Hand-Waschbecken ist in der Höhe gemäß VDI600 Blatt 6 für Nutzung in Gruppenräumen (Ü3, Hort) geplant. Als Waschbecken in den Gruppen-WC-Räumen müssen aus Platzgründen Handwaschbecken eingebaut werden. Für alle Objekte kommen Vorwandinstallationselemente zum Einsatz, welche vor Wänden oder in die Konstruktion der Trockenbauwände integriert werden. Der Anschluss einer Waschmaschine ist über einen kombinierten UP-Anschluss (Be- und Entwässerung) vorgesehen.

 

4.13.2  Heizung

Die Wärmeerzeugung zur Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt über den vorhandenen wandhängenden Gas-Brennwertkessel (Fabrikat Vaillant, Typ Eco-Exclusiv VC 466/2E) mit einer Leistung von 9,1 bis 45 kW bei einer max. Vorlauftemperatur von 60 °C. Die Heizungsanlage ist im KG untergebracht. Hier befinden sich auch die Hausanschlüsse für Gas und Wasser. Das Abgas wird über einen Kaminzug mit eingebauter Abgasleitung über Dach gefördert. Die vorhandenen Kessel-, Warmwasserbereitungs-, Regel- (im Kessel integriert) und Abgasanlagen bleiben bestehen, da diese bereits im Jahr 2007 erneuert wurden, den heutigen Anforderungen entsprechen und weiter genutzt werden können. Die Förderdaten der im Kessel integrierten Heizkreispumpe (Volumenstrom, Förderhöhe) reichen für die Versorgung der statischen Heizflächen in den Räumen der Kita nicht aus. Daher muss eine zweite Förderpumpe hinter dem Kessel eingebaut werden.

Der Heizkreis Kita, der zur Beheizung des Gebäudes dient, wird außentemperaturabhängig geregelt. Die max. Vorlauftemperatur beträgt 60 °C. Die Heizflächen in den Räumen werden erneuert und flächenmäßig erweitert. Für die Ausführung sind Stahl-Röhrenradiatoren eingeplant. Alle Heizflächen werden von Rohrleitungen versorgt, die unter der Decke im darunter liegenden Geschoss montiert sind. Zum hydraulischen Abgleich der Anlage dienen Strangdifferenzdruckregler sowie voreinstellbare Thermostatventile. Die Raumtemperaturregelung erfolgt über Thermostatventile an den Heizkörpern.

Die Warmwasserbereitung für das Gebäude erfolgt über den bestehenden Speicher mit ca. 200 l Inhalt. An der Anlage wird nichts verändert.

 

4.13.3  Lüftung

Abluft fensterlose Sanitärräume nach DIN 18017

Für die fensterlosen Sanitärräume (WC-Räume im OG und DG) und die Gruppen-Sanitärräume im EG und OG ist eine mechanische Abluft über dezentrale Einzelraumlüfter geplant. Die Lüfter werden, wo möglich, zusammengefasst und über 3 Lüftungsstränge nach außen über Dach geführt. Im Bereich der Geschossdecken sind Brandschutz-Deckenschotts für den Einbau in Holzdielendecken geplant. Vor dem Dachaustritt werden die Abluftleitungen gegen Schwitzwasser gedämmt.

Die Ventilatoreinsätze in den Einzelraumlüftern werden über energiesparende Motoren angetrieben. Die Zuluft strömt über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und über den Raumluftverbund zwischen den Räumen zu den Sanitärräumen frei nach.

 

Lüftung Küche

In der Küche ist zurzeit eine Dunstabzugshaube über dem Kochfeld installiert. Die Anlage wird im Zuge der Umbaumaßnahmen demontiert, zwischengelagert und nach Abschluss der Arbeiten wieder eingebaut. Dies trifft für die gesamte Küche zu.

 

4.13.4  Elektro

Stromversorgung

Die Stromversorgung des Gebäudes soll aus dem Niederspannungsnetz erfolgen. Ein Hausanschluss mit einer Hausanschlusssicherung von 63A Bemessungsstrom ist im Keller bereits vorhanden.

 

Telekommunikation

Es erfolgt eine Anbindung des Gebäudes an das Netz der Telekom. Ein entsprechender Hausübergabepunkt ist bereits im Außenbereich der Kita an der Fassade vorhanden.

 

 

 

Starkstromanlagen

Niederspannungshauptverteilung

Die Niederspannungshauptverteilung  wird aus dem Bestand übernommen und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik überarbeitet und mit einem Verteilerfeld ausgestattet, in welches die Sicherungsautomaten für den Keller und den Treppenraum integriert werden.

 

Unterverteilungen

In jedem Geschoss wird eine neue Unterverteilung als Feldverteiler vorgesehen. Die Unterverteilung wird als Auf- bzw. Einbauverteiler nach DIN VDE 0660 Teil 1, für einen Bemessungsstrom von 125A ausgeführt.

Sämtliche Einbaugeräte nach Maßnorm DIN 43781 werden nach DIN VDE 0106-100 ausgeführt. Es kommen nur Geräte mit einem Berührungsschutz, mindestens IP2x und VDE-Zeichen, zum Einsatz.

 

Installationssysteme

Notwendige Steigebereiche zwischen den Geschossebenen der Kindertagesstätte werden als Kabelleiter, mit durchgängig gelochtem Seitenholm, eingenietetem, nach oben offenen C-Profil-Sprossen (zur Befestigung von Kabeln und Leitungen), mit Bügelschelle ausgeführt.

In den Geschossebenen werden zur horizontalen Versorgung Kabelbahnen nach DIN EN 61537 eingesetzt. Die Montage erfolgt hier mit Deckenhängestielen oder Wandauslegern. Die Befestigung erfolgt mit Schwerlastbolzen oder Schrauben mit Metalldübeln.

Sämtliche Kabelbahnen erhalten einen Trennsteg zur Unterteilung von Niederspannungs- und Fernmelde-/Informationstechnischen Leitungsanlagen.

Einzel-/Sammelbefestigungen von Leitungen erfolgen innerhalb der abgehängten Decke mittels serienmäßigen Sammelbefestigungen aus Kunststoff und im Bereich von Flucht und Rettungswegen mit Brandschutzsammelhaltern aus Metall für hohe mechanische Standfestigkeit im Brandfall nach DIN EN 4102-12.

 

Brandschottungen

Alle notwendigen Leitungsdurchdringungen in Decken und Wänden werden gemäß ihrer Feuerwiderstandsklasse mittels zugelassenen Brandschutzsystemen nach DIN 4102 verschlossen.

 

Installationsgeräte

In den Technik- und Kellerräumen werden sämtliche Installationen in Aufputzausführung durchgeführt. Hierzu wird Kunststoffpanzerrohr in verschiedenen Größen verwendet.

Sämtliche übrigen Bereiche der Kindertagesstätte werden in Unterputzinstallationen ausgeführt.

Die WC- Räume, Gruppenräume und Flure werden mit Präsenzmeldern mit Beleuchtungssteuerung ausgestattet, sodass die Beleuchtung zwar manuell geschaltet werden kann, jedoch das Licht nach einer voreingestellten Zeit automatisch ausgeschaltet wird.

In allen Räumen werden Schutzkontaktsteckdosen mit erhöhtem integriertem Berührungsschutz in die Wand integriert. Generell werden sämtliche Schutzkontaktsteckdosenstromkreise mit einem Fehlerstromschutzschalter abgesichert.

 

Leitungsanlagen

Für die neue Unterverteilung werden Zuleitungen gemäß DIN-VDE 0298-4 für die benötigte Leistung verlegt. Diese werden sternförmig auf die vorhandene Niederspannungshauptverteilung geführt.

Als Leitungsnetz werden halogenfreie Leitungen verwendet.

Generell wird für Installationen von Beleuchtungsanlagen der Querschnitt 1,5 mm² bzw. bei großen Kabellängen 2,5 mm² gewählt. Die Absicherung erfolgt mit 10 bzw. 16 Ampere Leitungsschutzschalter, mit Schaltvermögen 10 kA.

Für Steckdosenstromkreise wird der Querschnitt 2,5 mm² mit 16 Ampere Leitungsschutzschalter verwendet.

Versorgungsanschlüsse erhalten je nach Leistungsbedarf den entsprechenden Kabelquerschnitt mit Absicherungsorgan.

 

Beleuchtungsanlagen

Für die Beleuchtung von Innenräumen werden Leuchten eingesetzt, die hinsichtlich ihrer lichttechnischen, elektrischen Eigenschaft den Anforderungen an die jeweiligen Räume entsprechen.

Als Grundlage für die Beleuchtungsanlage in der Kindertagesstätte dienen die DIN EN 12665 und DIN EN 12464-1.

 

Folgende Leuchten kommen zum Einsatz:

 

Küche, Lager- und Kellerräume: Anbauleuchten mit T5 –Leuchtstoffröhren und elektronischem Vorschaltgerät

 

Gruppenräume: LED-Einbaudownlights mit mattem Reflektor und Abdeckscheibe zur besseren Entblendung

 

Flure: LED-Einbaudownlights mit mattem Reflektor

 

Treppenhaus: LED-Wandleuchten mit opaker schlagzäher Abdeckung aus Polycarbonat

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die Ausleuchtung der Rettungswege erfolgt mit Leuchten der Allgemeinbeleuchtung, die mit LED Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet werden sowie je einem Eigenstromversorgungssatz nach DIN VDE 0108-718 und im Bereitschaftsbetrieb angeschlossen sind. Die Kennzeichnung der Rettungswegausgänge erfolgt mit Rettungsweghinweisleuchten in Displayausführung entsprechend DIN EN 1838. Die Leuchten werden in Einzelbatterieausführung nach DIN VDE 0108-100, EN 1838, BGV A8, ihren technischen Ausführungen entsprechend montiert.

 

Außenbeleuchtung

Im Bereich der Zuwegung und auch des Spielgeländes muss eine Außenbeleuchtung vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass sich  niemand  im Dunkeln verletzt. Dies wird gemäß Arbeitsstättenrichtlinie mit LED-Wandleuchten an der Fassade und Mastleuchten im Bereich der Spielgeräte sichergestellt.

Die Außenbeleuchtung soll über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr geschaltet werden.

 

 

Blitzschutz und Potentialausgleich

Das Gebäude verfügt über eine Blitzschutzanlage.

Diese muss im Zuge der Fassadenarbeiten demontiert, die Erdeinführungsstangen gelöst und nach der Fassadenreinigung wieder befestigt werden.

Hierzu werden nach Abschluss der Dachdeckerarbeiten neue Fangleitungen auf dem Dach verlegt. Im Bereich der Fassade werden neue Ableitungen entlang der Regenfallrohre bis hin zu den bestehenden Erdeinführungsstangen verlegt. Die Einzelerder werden zusätzlich untereinander verbunden, da hier sonst Potentialdifferenzen zu den anderen Erdern auftreten können. Hierdurch kann  es zu unzulässigen Funkenüberschlägen oder lebensgefährlichen Spannungsdifferenzen kommen. Aus diesem Grunde müssen Ableitungen in Höhe des Erdniveaus („erdnah“) miteinander verbunden werden.

Für den inneren Blitzschutz wird in der Gebäudehauptverteilung ein Blitzstromableiter, einsetzbar nach dem Blitz-Schutzzonen-Konzept an den Schnittstellen 0A – 2 als Ableiter Typ 1 nach EN 61643-11 verwendet.

In den Unterverteilungen  der Kita werden zusätzlich Überspannungsableiter Typ 2 nach EN 61643-11 eingebaut.

Alle metallenen Konstruktionen und Rohrleitungen werden in den Potentialausgleich mit einbezogen.

 

Schwachstromanlagen

Übertragungsnetz

Die Kindertagesstätte erhält eine strukturierte Datennetzverkabelung, welche für Daten und Telefon genutzt werden kann. Zur Ausführung kommen hier Datenleiter der Kategorie 7, 4-paarig, welche in den verschiedenen Installationssystemen des Gebäudes verlegt werden.

Die Anschlussdosen sind vom Typ RJ 45, 2-fach, Kat. 6a.

Sämtliche Leitungen werden in einen 19 Zoll Netzwerkschrank verlegt und können dort mittels Patchkabel untereinander vernetzt werden.

 

Gefahrenmeldeanlage

Zur Brandfrüherkennung wird eine Hausalarmierungsanlage installiert.

Die Hausalarmzentrale entspricht in Funktion und Aufbau einer Gefahrenmeldezentrale. Sie muss entsprechend nach EN 54-2 und EN 54-4 geprüft sein. Die Leistungsabgabe des Netzteils wird nach dem Leistungsbedarf der Anlage ausgelegt.

Automatische Melder werden flächendeckend und an den Zugängen zum Treppen-raum sowie an den Notausgängen Handfeuermelder montiert.

Sie werden entsprechend der DIN VDE 0833-2 geplant und montiert.

Alarmierungseinrichtungen dienen unmittelbar zur Warnung von Personen in Gebäuden. Sie müssen durch einen DIN-Ton (nach DIN 33404-3) auf die Gefahrensituation hinweisen.

Die äußere Form der Handfeuermelder entspricht in ihrer Ausführung der EN 54-11. Diese erhalten ein Meldergehäuse in der Farbe „blau“ mit der Aufschrift „Hausalarm“. Der Abstand zwischen Handfeuermeldern darf nicht mehr als 40m betragen. Sie müssen von der Anzahl und vom Anbringungsort her so angeordnet sein, dass eine Person nicht mehr als maximal 30m zum nächsten Handfeuermelder zurücklegen muss.

Die Signale der Alarmierungseinrichtungen müssen sich von betrieblichen Signalen unterscheiden und bei akustischer Alarmierung den allgemeinen Geräuschpegel (Störschallpegel) jederzeit um 10 dB(A) übersteigen.

 

Einbruchmeldeanlage

In der Kindertagesstätte ist eine Einbruchmeldeanlage mit Bewegungsmeldern vorhanden. Diese wird so erweitert, dass alle Kellerräume und Räume im EG mit Fenstern nach außen durch Bewegungsmelder überwacht sind.

 

Türsprech-/Klingelanlage

Für das Gebäude wird eine Gegensprechanlage mit Außenstellen im Tor und an der Eingangstür installiert. Des Weiteren erhält jede Etage eine Hausinnenstation, mit der die Rufe entsprechend entgegen genommen werden können.

Die Türöffner im Eingangstor und in der Haupteingangstür können im Bedarfsfall während der Hol- und Bringzeiten dauerhaft manuell geöffnet werden.

 

4.13.5  Förderanlagen

Im Gebäude wird ein Kleingüteraufzug als Speiseaufzug mit 2 Haltestellen im Bereich des Lagers im EG und dem Gruppenraum im 1.OG installiert. An den Haltestellen werden Schiebetüren auf Brüstungshöhe montiert. Die gesamte Anlage wird für eine Nutzlast von 100kg ausgelegt. Die Nenngeschwindigkeit beträgt ca. 0,30 m/s.

Sämtliche Teile der Kabine und der Türen werden aus Edelstahl gefertigt. Die Einlegeböden erhalten Abweiskanten.

 

4.13.6  Küche

Die Bestandsküche wird während der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen einge-lagert und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen neuorganisiert aufgestellt. Eine Neuanschaffung von Küchenmöbeln und Küchengeräten ist nicht vorgesehen.

 

5.    Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1      Energieeffizienzbetrachtung und Wirtschaftlichkeit

Für das Gebäude wird keine energetische Gesamtbilanzierung erstellt, da die nach

§ 24 der EnEV 2016 geregelten Ausnahmen herangezogen werden. Nachfolgend werden die Einzelmaßnahmen erläutert:

Mit den Erneuerungen im Bereich der Haustechnik, dem Austausch der wasserführenden Leitungen nach aktuellen Anforderungen, der Fenster und Fenstertüren und durch den Neuaufbau des Daches wird eine Verbesserung der energetischen Gesamtbilanz des Gebäudes erreicht. Die Umstellung auf einen Fernwärmeanschluss ist aufgrund der hohen Kosten für den erforderlichen Umbau und der Erweiterung der technisch intakten Anlage auch auf längere Sicht nicht wirtschaftlich.

Aufgrund des Denkmalschutzes erfolgt die energetische Verbesserung der Hülle ausschliesslich durch den Austausch der Fenster und Fenstertüren und durch die Dämmung des neu aufgebauten gesamten Dachstuhls. Eine Außenwanddämmung kann auf der denkmalgeschützten Fassade nicht realisiert werden. Auf eine weitere energetische Optimierung wie z. B. das Aufbringen einer Innendämmung wird aus wirtschaftlichen Aspekten verzichtet, da der damit verbundene Nutzen in keinem Verhältnis zu den zusätzlich aufzunehmenden Mitteln steht. Durch den Ausbau und der Nutzung des DG erfolgt zwar eine Erweiterung der Nutzfläche gegenüber dem derzeitigen Stand, es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Gesamtverbräuche aufgrund der energetischen Verbesserungen durch die Sanierungsmaßnahmen nicht erhöhen werden.

 

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Die Anforderungen des EEWärmeG gelten nur für Neubauten und müssen deshalb bei der Kita Goethestraße nicht umgesetzt werden.

 

Solarthermie

Eine Solarthermie-Anlage ist aus Denkmalschutzgründen und aufgrund der geringen durchgängigen Dachflächen nicht geplant.

 

5.2      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

5.2.1   Fassadenbegrünung

Eine Fassadenbegrünung ist aus Denkmalschutzgründen nicht vorgesehen.

 

5.2.2    Dachbegrünung

Eine Dachbegrünung ist nicht vorgesehen und aufgrund der Steildachgeometrie mit Schieferdeckung nicht umsetzbar.

 

5.2.3    Photovoltaikanlagen (PV)

Eine Photovoltaikanlage ist aus Denkmalschutzgründen und aufgrund der geringen durchgängigen Dachflächen nicht geplant.

 

5.2.4    Regenwassernutzung

Maßnahmen zur Regenwassernutzung sind nicht geplant, da keine Eingriffe in den Außenbereich erfolgen.

 

6.    Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

6.1  Luftreinhaltung

Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich, da keine „belastete“ Luft im Gebäude vorhanden ist. Siehe auch 8.1.3 Lüftungstechnik.

 

6.2  Gefahrstoffe in Bauteilen

Gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung werden alle verwendeten Baustoffe schadstofffrei sein. Im Zuge der Baumaßnahme werden evtl. vorgefundene Gefahrstoffe fachgerecht entsorgt.

 

6.3  Natur- und Artenschutz

Die Sanierungsarbeiten beziehen sich auf die Innenräume, das Dach sowie die Fassade des Gebäudes.  Ein Artenschutzgutachten wird rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme erstellt und nach Erfordernis werden entsprechende Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird bei Bedarf zur Beratung hinzu gezogen.

 

7. Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

 

 

 

Natur- und Artenschutz

Es bestehen keine Bedenken, sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 44 BNatSchG, vor Beginn der Baumaßnahme eingehalten werden.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Es bestehen keine Bedenken, da kein Eingriff in den Boden stattfindet.

 

Klimaschutz und Energie

Es bestehen keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken, sofern die gesetzlichen Vorgaben gemäß Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingehalten werden.

 

8.  Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

9.  Erläuterung zur Kostenberechnung

9.1 Kostenermittlung (Stand erweiterte Entwurfsplanung)

Die erweiterte Kostenermittlung erfolgte auf Grundlage der aktuellen Entwurfsplanung und Teilbetrachungen der Ausführungsplanung in Form von Leitdetails. Detaillierte Einzelmaßnahmen wurden ermittelt und anhand dieser alle Bauteile mit aktuellen Marktpreisen bewertet. Die genannten Gesamtkosten enthalten einen Aufschlag von 15 % für Unvorhergesehenes.

 

9.2 Fördermöglichkeiten

Das Projekt wird für die Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms des Bundes (KIP-B bzw. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) angemeldet.

 

Der Förderzeitraum gilt für Investitionsmaßnahmen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden und nach derzeitigem Stand des KInvFG bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen sowie bis Mitte 2019 vollständig abgerechnet sind.

Nach aktueller Aussage des Hessischen Finanzministeriums steht eine Verlängerung bis Ende 2020 unmittelbar bevor, so dass die Maßnahme dann spätestens bis zum 31.12.2020 abgenommen sowie bis Mitte 2021 vollständig abgerechnet werden muss.

 

10. Terminplanung

Voraussichtliche Termine:

- Stellung Bauantrag Mitte September 2016

- Sanierungsbeginn März  2017

- Sanierungsende Februar 2018

- Endabrechnung, Abgabe Verwendungsnachweis ab März 2018

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Feuerwehr Offenbach, Veterinäramt.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005 wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 144.263,31 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage in den Magistrat erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.