Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0034Ausgegeben am 22.06.2016

Eing. Dat. 16.06.2016

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brunnenweg 48

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-171 (Dez. I, Amt 80) vom 15.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brunnenweg 48 = 211 m² wird um 30 Jahre verlängert.

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 1.569,84 EUR/Jahr (7,44 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Brunnenweg 48 läuft am 30.06.2027 ab und soll zeitnah veräußert werden. Bezüglich der nur noch sehr kurzen Laufzeit des Erbbaurechts ist davon auszugehen, dass die finanzierende Bank des Kaufinteressenten zwecks Absicherung des Kredites bereits vor Abschluss des Kaufvertrages die Verlängerung verlangt. Auf Grund dessen haben die derzeitigen Erbbauberechtigten nun die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 2,43 EUR/m² wird neu festgesetzt auf 1.569,84 EUR/Jahr (7,44 EUR/m² = 2 % des Grundstückswertes in Höhe von 372,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2027 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlage:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

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