Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0036Ausgegeben am 22.06.2016

Eing. Dat. 21.06.2016

 

Spiel- und Lernstube bleibt im Eschig

Antrag DIE LINKE. vom 07.06.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Spiel- und Lernstube Eschig im Wohnquartier Eschig zu belassen und nicht auszulagern.

 

 

Begründung:

 

Die Kinderbetreuung im Eschig wurde vor 40 Jahren geschaffen, um den dort wohnenden, oft in schwierigen wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen lebenden Kindern eine Hilfe zu geben, zugleich aber auch im Sinne einer sozialen Betreuung auf die Lebensverhältnisse im Eschig Einfluss zu nehmen. Hierzu war und ist es wichtig, dass die Hilfe unmittelbar vor Ort, im Wohnbereich der Kinder, angeboten und in Anspruch genommen wird.

 

Dies entsprach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und hat sich bewährt. Die Spiel- und Lernstube mit ihrem Angebot, insbesondere auch für Mädchen, bildet ein wichtiges Element der Sozialarbeit im Wohnquartier Eschig. Einem Pressebericht war im März zu entnehmen, dass das Angebot aus dem Quartier in ein mehrere hundert Meter entferntes Gebäude verlegt werden soll. Bewohner und Bewohnerinnen haben sich gegen diese Auslagerung gewandt. Offenbar wird die Auslagerungsabsicht aber weiter verfolgt. Begründet wird sie laut Pressebericht mit der Notwendigkeit von Mieteinsparungen. Dies ist eigenartig, weil die Vermieterin der Räume die städtische GBO ist, die – wie andere im öffentlichen Eigentum stehende Wohnungsgesellschaften – ein offenes Ohr für die Erhaltung einer sozialen Einrichtung in dem von ihr bewirtschafteten Wohnquartier haben müsste. Entsprechende Gespräche müssten geführt, bei der Auswahl des Führungspersonals in der Wohnungsgesellschaft dessen soziale Verantwortung berücksichtigt werden.

 

Das in Aussicht genommene Ausweichquartier für die Lern- und Spielstube müsste baulich erheblich verändert werden, was auch erhebliche Finanzmittel erforderlich machen würde. Aber auch dann besteht die Gefahr, dass das Betreuungsangebot nicht mehr in dem bisherigen Umfang in Anspruch genommen werden kann.

 

Dies würde nicht nur kurzfristig für die betroffenen Kinder nachteilig sein, sondern langfristig auch negative Auswirkungen für die soziale Entwicklung des Wohnquartiers insgesamt haben.

 

Abbau und Einschränkungen bewährter sozialer Betreuungseinrichtungen sind Scheineinsparungen, deren soziale Kosten später die Gesellschaft belasten.

 

Der Magistrat sollte deshalb von seinen Plänen Abstand nehmen.

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