Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0003Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 16.06.2016

 

 

 

 

Mehr Fair-Teiler in Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, DS-I(A)0824
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2016-173 (Dez. III, Amt 81) vom 15.06.2016


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.01.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, an welchen Standorten öffentliche Fair-Teiler im Stadtgebiet eingerichtet werden können. Besonders einbezogen werden sollen die Stadtteilbüros und das Rathausfoyer. Die Kosten sind darzustellen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Im Stadtteilbüro Nordend am Goetheplatz befindet sich zur Zeit ein Standort mit einem Regal und einem Kühlgerät zur Ablage von Lebensmitteln in noch verschlossener Verpackung und noch nicht abgelaufenen Verfallsdaten. Aufsteller ist der Foodsharing e. V. (Sitz: Köln).  Diese Ablage zum Teilen noch genießbarer Lebensmittel wird gut genutzt. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat die Einrichtung überprüft und keine Beanstandungen gehabt. Die Mitarbeiter des Stadtteilbüros wurden vorsorglich über die einzuhaltenden Regeln für die Lagerung und Abgabe von Lebensmitteln belehrt.  Das Amt wird die Situation in regelmäßigen Abständen überprüfen.  Besondere Kosten für die Stadt entstehen durch die Aufstellung der „Fair-Teiler“ an dieser Stelle nicht.

 

Es ist geplant, diese Einrichtung bis auf weiteres im Testbetrieb fortzuführen.

 

Aus Platzgründen ist in den drei anderen vorhandenen Stadtteilbüros eine Aufstellung von „Fair-Teilern“ nicht möglich. Auch im Rathaus-Foyer kann zumindest während der laufenden Sanierungsarbeiten im Rathaus kein Fair-Teiler aufgestellt werden. Ob dafür nach Abschluss  dieser Arbeiten (voraussichtlich Sommer 2017) eine Möglichkeit besteht, ist dann zu prüfen.