Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

 

 

 

TOP 9

Optierungserklärung gemäß § 27 XXII S. 3 UStG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-130 (Dez. III, Amt 20) vom 11.05.2016,
2016-21/DS-I(A)0014

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadt Offenbach a. M., vertreten durch den Magistrat, optiert gemäß

§ 27 XXII S. 3 UStG. Sie wendet § 2 III UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin an.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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