Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

 

 

 

TOP 10

Freies WLAN in Linienbussen der OVB und in städtischen Gebäuden
Antrag SPD vom 17.05.2016, DS-I(A)0015
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW  vom 02.06.2016,
2016-21/DS-I(A)0015/1
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 08.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0015/1/1

Ergänzungsantrag SPD vom 15.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0015/1/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0015/1/1/1, 2016-21/DS-I(A)0015/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Gesellschaften des ÖPNV ein Konzept zur Einführung von offenen kostenfreien WLAN-Hotspots in Bussen der OVB und an zentralen Bushaltestellen mit hoher Fahrgastfrequenz in Offenbach zu erstellen.

 

  1. darüber hinaus ein Konzept zur Einführung von offenen kostenfreien WLAN-Hotspots in städtischen Gebäuden (öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Museen, u.a.) zu erstellen.

 

  1. die Finanzierung der in den Punkten 1 & 2 genannten Konzepte bzw. Maßnahmen darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Busse dafür Sorge zu tragen, dass die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer WLAN-Verbindung als weiteres Merkmal stets mit angefordert wird.

 

  1. In die Erstellung der unter Punkt 1. und 2. genannten Konzepte ist die Suche nach privaten Partnern (beispielsweise die Telekom oder die EVO) miteinzubeziehen.

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0015/1/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 5: In die Erstellung der unter Punkt 1. und 2. genannten Konzepte ist die Suche nach privaten Partnern (beispielsweise die Telekom oder die EVO) miteinzubeziehen.

 

2016-21/DS-I(A)0015/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der ursprüngliche Antragstenor entfällt.

 

2.     Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Gesellschaften des ÖPNV ein Konzept zur Einführung von offenen kostenfreien WLAN-Hotspots in Bussen der OVB und an zentralen Bushaltestellen mit hoher Fahrgastfrequenz in Offenbach zu erstellen.

 

  1. darüber hinaus ein Konzept zur Einführung von offenen kostenfreien WLAN-Hotspots in städtischen Gebäuden (öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Museen, u.a.) zu erstellen.

 

  1. die Finanzierung der in den Punkten 1 & 2 genannten Konzepte bzw. Maßnahmen darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Busse dafür Sorge zu tragen, dass die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer WLAN-Verbindung als weiteres Merkmal stets mit angefordert wird.

 

 

 

 

Durch Annahmen der 2016-21/DS-I(A)0015/1/1/1 und 2016-21/DS-I(A)0015/1/1 entfallen die Abstimmungen über die nachfolgenden 2016-21/DS-I(A)0015/1 und 2016-21/DS-I(A)0015:

2016-21/DS-I(A)0015/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.     Der ursprüngliche Antragstenor entfällt.

 

2.     Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

2.1.   In den Bussen der OVB werden sukzessive offene kostenfreie

WLAN-Hotspots zur Verfügung gestellt;

 

2.2.   Für zentrale Bushaltestellen mit hoher Fahrgastfrequenz werden ebenfalls offene kostenfreie WLAN-Hotspots zur Verfügung gestellt;

 

2.3.   Das Amt 60 wird beauftragt, in Abstimmung mit der OVB GmbH ein entsprechendes Konzept mit Finanzierung zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2016-21/DS-I(A)0015

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten offene und kostenfreie WLAN-Hotspots in Bussen und an Bushaltestellen des OVB sowie in städtischen Gebäuden (Schulen, KITAS, Verwaltung) zur Verfügung gestellt werden können. In die Prüfung ist darüber hinaus die Suche nach privaten Partnern (beispielsweise die Telekom oder die EVO) miteinzubeziehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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