Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

TOP 14

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-151 (Dez. III, Amt 20) vom 25.05.2016,
2016-21/DS-I(A)0022

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2011, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.162.487.679,96 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 55.251.633,63 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 35.747.509,40 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 90.999.143,03 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 5.532.309,52 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzverlust des Jahres 2011 erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 141.243.452,91 € auf nunmehr 240.110.361,71 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung