Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016

 

 

 

 

TOP 20

Aufgabenwahrnehmung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin gut und effizient sicherstellen
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0028
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0028/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0028/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin als selbstständiges Amt seine Aufgaben wahrnehmen zu lassen.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich weiterhin dafür aus, dass zur Erfüllung dieser Aufgaben die mit der Haushaltsbeschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten personellen und sächlichen Ressourcen weiterhin zur Verfügung stehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0028/1

 

Herr Stv. Andreas Schneider (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

 

2016-21/DS-I(A)0028/1 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin als selbstständiges Amt seine Aufgaben wahrnehmen zu lassen.

 

2016-21/DS-I(A)0028/1 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2.     Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich weiterhin dafür aus, dass zur Erfüllung dieser Aufgaben die mit der Haushaltsbeschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten personellen und sächlichen Ressourcen weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0028/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0028:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz weiterhin als selbstständiges Amt seine Aufgaben wahrnehmen zu lassen.

 

2.       Dem Amt sind dafür die mit der Haushaltsbeschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten personellen und sächlichen Ressourcen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung