Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0041Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Masterplan Offenbach

hier: Geschäftsordnung Beirat

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-183 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Gemäß Beschluss vom 20.03.2014 (2011-16/DS-I(A)0517) und vom 15.05.2014 (2011-16/DS-I(A)0538) wird zur Unterstützung der Umsetzung des Masterplans ein Beirat eingerichtet. In diesen Beirat werden paritätisch Vertreter der Stadt und des Offenbach offensiv e. V. berufen. Für die Arbeit des Beirats wird die Geschäftsordnung gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

2.     Die verwaltungsinterne Steuerung der Umsetzung des Masterplans und das Monitoring der Umsetzung erfolgen in Federführung durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung.

 

 

Begründung:

 

Zu 1) Gemäß Beschluss vom 10.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0847) wurden die zur Erreichung der Ziele des Masterplans identifizierten Schlüsselmaßnahmen als Handlungskonzept zur Umsetzung des Masterplans beschlossen. Nun beginnt die Umsetzungsphase.

 

Die Durchführung des Masterplanprozesses erfolgte in Kooperation mit dem Offenbach offensiv e. V. Die Eckdaten der Zusammenarbeit wurden in einem Kooperationsvertrag gemäß Beschluss der StVV vom 20.03.2014 (2011-16/DS-I(A)0517/1) festgelegt. In dem von beiden Vertragspartnern (hier: Stadt Offenbach und Offenbach offensiv e. V.) unterzeichneten Kooperationsvertrag vom 18.07.2016 wurde zur Begleitung der Umsetzung des Masterplans die Gründung eines Beirats vereinbart.  

Die Geschäftsordnung zum Beirat wurde gemeinschaftlich in der Lenkungsgruppe erarbeitet. Die Mitglieder des Beirats werden paritätisch von Stadt und Verein entsendet.

Seitens der Stadt setzen sich die Vertreter wie folgt zusammen:

 

-     Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Vertreter aus dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Offenbach am Main

-     Der/Die Leiter/in des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement

-     Der/Die Leiter/in des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

-     Vier Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit

 

Die Benennung der Vertreter des Offenbach offensiv e. V. obliegt dem Verein.
Die Ausgestaltung der Kooperation von Stadt und Offenbach offensiv e. V. ist im Weiteren in der Geschäftsordnung des Masterplanbeirats (Anlage 1) geregelt.

 

Zu 2) Um die Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen geordnet und zielgerichtet vorantreiben und anschließend evaluieren zu können, bedarf es einer verwaltungsinternen Steuerung. Dies erfolgt in Federführung durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Geschäftsordnung Masterplanbeirat