Anlage 1 zur Mag.-Vorl. Nr.  


Geschäftsordnung des Masterplanbeirats
der Stadt Offenbach am Main

vom 20. April 2016

Präambel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am ………….............. die Einrichtung eines Masterplanbeirats sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen.

Der Masterplanbeirat soll ein ehrenamtliches und parteipolitisch neutrales Gremium zur Beratung der Stadt Offenbach in der Umsetzung des Masterplans Offenbach sein.

§ 1
Aufgaben des Masterplanbeirats

Der Masterplanbeirat hat die Aufgabe, die Stadtverordnetenversammlung in Fragen rund um die den Masterplan Offenbach betreffenden Projekte zu beraten und die Zusammenarbeit verschiedener im Bereich der Stadtentwicklung tätigen Akteure zu fördern.

·         Er trifft sich mindestens zweimal jährlich und diskutiert aktuelle Projekte und Fragestellungen zur Stadtentwicklung Offenbachs.

·         Er stößt Projekte, die in der Verantwortung der Stadt, des Offenbach offensiv e.V. sowie der örtlichen Wirtschaft bzw. bei sonstigen privaten Investoren und Personen liegen an, um die Erreichung der Masterplanziele voranzutreiben.

·         Er diskutiert Abweichungen von den Zielsetzungen des Masterplans. Abweichende Beschlüsse der Gremien der Stadt oder des Vereins sind zu begründen.

·         Er stößt eine Evaluierung des Masterplans nach spätestens fünf Jahren an und begleitet eine darauf folgende Weiterentwicklung des Masterplans.

§ 2
Vorsitz
Den gemeinsamen Vorsitz haben der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Offenbach am Main und der/die Vorstandsvorsitzende des Offenbach offensiv e.V.

§ 3
Zusammensetzung und Mitgliedschaft
1
. Mitglieder des Beirats sind sachkundige Vertreter/innen von Institutionen der Wirtschaft, der Immobilienwirtschaft, der Verwaltung, der Politik und der Wissenschaft, die zu einer positiven Entwicklung der Stadt Offenbach einen maßgeblichen Beitrag leisten können.
Die ausgewählten Mitglieder dürfen eine stellvertretende Person in den Beirat entsenden, wenn sie selbst nicht an den Sitzungen teilnehmen können.
2.
Dem Masterplanbeirat gehören 16 Personen an. Jeweils 8 Vertreter werden von Stadt und Verein vorgeschlagen und gemeinsam durch die Vorsitzenden berufen. Die Mitglieder auf Seiten der Stadt werden vom Magistrat benannt.
3.
Die Vorsitzenden können weitere Personen als Sachverständige ohne Stimmrecht zu den Sitzungen des Masterplanbeirats hinzuziehen. Dies kann insbesondere bei den Beratungen zu den einzelnen Maßnahmen der Fall sein.

§ 4
Berufung

1. Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Vorsitzenden für die Dauer von 5 Jahren. Wiederberufung ist zulässig. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu benennen.
2. Ein Mitglied ist abzuberufen, wenn es seine Abberufung selbst beantragt oder wenn es wiederholt oder gröblich gegen die Geschäftsordnung verstößt. Die Abberufung erfolgt durch die Vorsitzenden.

§ 5
Rechte und Pflichten

1. Die Tätigkeit im Masterplanbeirat ist ehrenamtlich. Es fällt keine Aufwandsentschädigung an.
2. Die Mitglieder des Beirates verpflichten sich, die Arbeit des Beirates nach besten Kräften zu fördern.

§ 6
Sitzungen des Beirats

1. Die Vorsitzenden können Sitzungen des Beirates einberufen, wenn ein Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, des Offenbach offensiv e.V. oder die Geschäftslage es erfordern oder wenn ein Drittel der Mitglieder des Beirates es beantragt. Bei einer Einberufung ist eine Frist von sechs Wochen bis zur nächsten Beiratssitzung einzuhalten. Mindestens zweimal pro Jahr muss der Masterplanbeirat zu einer Sitzung zusammengerufen werden. Einladung zur Sitzung erfolgt schriftlich per Mail unter Beifügung der Tagesordnung. Tagesordnungspunkte können von stimmberechtigten Mitgliedern bis 3 Wochen vor der Sitzung an die Geschäftsführung gemeldet werden.
2. Die Sitzungen des Beirates sind nichtöffentlich. Die Mitglieder des Magistrats und des Vereinsvorstands haben jedoch jederzeit Zutritt zu den Sitzungen und können sich an den Beratungen beteiligen.


§ 7
Beratungen und Abstimmungen

1. Der Beirat diskutiert die zu behandelnden Gegenstände. Hält die/der Vorsitzende zur Erzielung einer klaren Meinungsbildung eine Abstimmung für erforderlich oder beantragt die einfache Mehrheit eine Abstimmung, so wird offen abgestimmt. In diesen Fällen muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein.
2. Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihr/ihm selbst, ihrem Lebenspartner/seiner Lebenspartnerin einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Beirat. Wenn die Voraussetzungen für eine persönliche Beteiligung vorliegen, so hat die/der Betreffende dies der/dem Vorsitzenden vor dem Eintritt in die Beratung des entsprechenden Gegenstandes mitzuteilen.


§ 8
Niederschrift
1. Die Geschäftsführung hat über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen. In diese sind aufzunehmen:
a) Ort und Tag der Sitzung
b) Bezeichnung der/des Vorsitzenden, der Geschäftsführung und der anwesenden Mitglieder
c) die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen
2. Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden und der/dem Vertreter/in der Geschäftsführung zu unterzeichnen.

3. Die Niederschrift ist den Mitgliedern des Beirats und dem Magistrat, den Stadtverordneten und Vereinsmitgliedern sowie den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung zur Verfügung zu stellen.

§ 9
Allgemeine Geschäftsführung

Die Sitzungen werden durch die Stadt Offenbach, Amt für Stadtplanung Verkehrs- und Baumanagement, vorbereitet. Bei ihr liegt auch im Übrigen die Geschäftsführung, unterstützt durch die Geschäftsstelle des Offenbach offensiv e.V. Die Geschäftsführung ist zuständig für die Niederschrift.

§ 10
Auflösung des Masterplanbeirats

Eine Auflösung des Masterplanbeirats erfolgt durch übereinstimmenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und des Offenbach offensiv e.V.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.