Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0049Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Sanierung Flachdach große Fahrzeughalle,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-194 (Dez. III, Amt 37) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Meides & Schoop GbR, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 179.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.        Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als Beschränkte Ausschreibung mit Interessenbekundungsverfahren gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

 

4.         Die Mittel in Höhe von 179.000,00 € für die Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache stehen im Ergebnishaushalt 2016 unter dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 28.01.2016 DS I (A) 0823 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main“ mit einem Kostenaufwand von 179.000,00 € zugestimmt.

 

Zur Vergabe der projektspezifischen Planungsleistungen der Leistungsstufe II und III wurden 5 Architekturbüros im Rahmen einer freihändigen Auftragsvergabe zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. 4 Architekturbüros hatten ein entsprechendes Honorarangebot mit Nachweisen zur fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit eingereicht. Nach Abschluss der Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung stellte das Honorarangebot des Architekturbüros Meides & Schoop GbR mit einer Gesamtauftragssumme von 19.818,56 € die geeignetste und wirtschaftlichste Lösung für die projektbezogene Aufgabenstellung dar. Daraufhin wurde das Architekturbüro Meides & Schoop GbR zunächst mit der Erbringung der projektspezifischen Planungsleistungen der Leistungsstufe II „Projektbeschluss“ beauftragt. Nach erfolgtem Projektbeschluss erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe III „Ausführung“.

 

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 1960er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die oberen Raumabschlüsse der verschiedenen Bauteile sind als Flachdächer in Stahlbetonbauart ausgeführt. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befindet sich der Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen, sowie sanitären Anlagen. Das Dachtragwerk des Gebäudeteils „große Fahrzeughalle“ ist in zwei Bereiche untergliedert. Der hofseitige Bereich ist als Flachdach mit einer bituminösen Flachdachabdichtung ausgeführt. Der rhönstraßenseitige Bereich ist eine Kombination von Steil- und Flachdach, welche ebenfalls mit einer bituminösen Flachdachabdichtung ausgeführt ist. Der hofseitige Flachdachbereich hat eine Abmessung von ca. 57 m x 8,50 m und wurde Mitte der 1990er Jahre letzmalig saniert. Infolge der fortgeschrittenen Lebensdauer weißt die bituminöse Flachdachabdichtung mittlerweile altersbedingte Schäden auf. Die in der bituminösen Dachbahn vorhandenen Weichmacher sind im Laufe der Jahre heraus diffundiert, wodurch die Dachbahnen spröde wurden und infolge der durch Temperaturunterschiede auftretenden Spannungen an den Nähten aufreißen. Hierdurch ist eine stetig fortschreitende Undichtigkeit der Flachdachabdichtung sowie eine damit einhergehende Durchfeuchtung des Dachaufbaus festzustellen. Infolge des fortschreitenden Feuchtigkeitseintritts in das Dach ist auch der fortschreitende Verlust der wärmedämmenden Eigenschaften zu beobachten. Sobald die Sonne auf das Dach scheint, bilden die Bitumendachbahnen sichtbare Beulen durch den erhöhten Dampfdruck im Inneren des Dachaufbaues aus.

 

Ein weiteres Problem des vorhandenen Dachaufbaus ist die Tatsache, dass die Anschlusshöhen an den vorhandenen Fensterbändern sowie die Abschlusshöhen an den umlaufenden Mauerabdeckungen zu niedrig sind und nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außerdem wird die Dachfläche über eine innenliegenden und nach heutigen Maßstäben zu gering dimensionierte Dachentwässerung entwässert. Eine Notwentwässerung fehlt auf der zu sanierenden Dachfläche gänzlich.

 

Aufgrund der Vorplanungsergebnisse und der Tatsache, dass die vorhandenen baukonstruktiven Rahmenbedingungen (fehlende Anschluss- und Abschlusshöhen) sowie die geringe Lastreserven des Bestandsgebäudes eine Sanierung der Dachfläche mit einer neuen Flachdachabdichtung bzw. die Errichtung eines Steildaches als Holztragwerk nur mit großem Aufwand bzw. nicht realisierbar sind, ist es im Rahmen des Projektes geplant, über dem vorhandenen Flachdach der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ein Steildach (Pultdach) mit einer leichten Stahlunterkonstruktion zu errichten. Die vorhandene Flachdachabdichtung inkl. Dämmung verbleibt auf dem Dach, wodurch Abbruch- und Entsorgungskosten eingespart werden. Lediglich die bituminöse Dachabdichtung wird punktuell perforiert, damit die in der Konstruktion vorhandene Feuchtigkeit entweichen kann. Zusätzlich wird auf das Flachdach eine Mineralwolledämmung gelegt, um die Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV) zu erfüllen. Die Stahlunterkonstruktion des Pultdaches wird an den Lasteintragungspunkten auf der vorhandenen Stahlbetondecke befestigt und der vorhandene Dachaufbau punktuell an den Lasteintragungspunkten entfernt. Nach der Errichtung der Stahlunterkonstruktion wird die Dachfläche mit einem Aluminiumstehfalzsystem eingedeckt. Diese Gesamtkonstruktion hat eine sehr geringe Eigenlast, die mit den vorhandenen, geringen Lastreserven des Bestandsgebäudes aufgenommen werden kann. Die Bestandsstatik des betreffenden Gebäudeteils wurde von einem Tragwerksplaner überprüft und die vorhandenen Lastreserven sowie die möglichen Lasteinleitungspunkte ermittelt. Darauf aufbauend wurde eine Statik für die geplante Dachkonstruktion durch den beauftragten Tragwerksplaner erstellt und die gesamte Planung auf die statischen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage bzw. die Berücksichtung einer extensiven Dachbegrünung auf der geplanten Dachfläche ist aus statischen Gründen wegen fehlender Lastreserven nicht realisierbar.

 

Das anfallende Regenwasser der geplanten Pultdachfläche soll über eine außenliegende Regenrinne abgeführt werden, die an die bestehenden, innenliegenden Regenfallrohre des Gebäudes angeschlossen wird. Die Dimensionierung der Dachentwässerung erfolgte auf Grundlage eines projektspezifischen Entwässerungsnachweises. Als Ersatz für die natürliche Belichtung der Aufenthaltsräume über die vorhandenen Fensteroberlichter sind Lichtbänder in der Dachfläche zur indirekte Belichtung der Aufenthaltsräume über die vorhandenen Fensteroberlichter geplant.

Für die Dauer der geplanten Dach- und Spenglerarbeiten wird ein Arbeits- und Schutzgerüst um die betreffenden Dachfläche aufgestellt.

Die Feuer- und Rettungswache ist mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet, an die auch der Flachdachbereich der großen Fahrzeughalle angeschlossen ist. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme müssen die vorhandenen Fangleitungen der Blitzschutzanlage auf dem Flachdach demontiert werden. Nach Fertigstellung der Dachkonstruktion werden wieder Fangleitungen nach den neuen Erfordernissen montiert und an die vorhandenen Ableitungen des Gebäudes angeschlossen.

 

Der Aufbau einer Dachkonstruktion bzw. die Änderung der Dachgeometrie stellt eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme dar. Nach erfolgtem Projektbeschluss soll eine Genehmigungsplanung durchgeführt und ein Bauantrag beim städtischen Bauaufsichtsamt eingereicht werden.

 

Die Sanierung des Flachdaches der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Gerüstbau, Dach- und Spenglerarbeiten sowie Blitzschutzarbeiten.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des geplanten Bauvorhabens zu beachten.

 

 

Natur- und Artenschutz:

 

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

 

 

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

 

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken aus altlasten- bzw. bodenschutzrechtlicher Sicht. Soweit eine Verlegung des Sportplatzes der Feuerwehr erforderlich wird, geben wir aus Schallschutzgründen zu bedenken, dass in der Nachbarschaft ggf. eine höhere Lärmbelästigung als vorher anfällt. Die Übungszeiten am Sportplatz sollten so gelegt werden, dass außerhalb der Ruhezeiten an Werktagen bzw. nicht an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Eine Begründung der Randzonen würde einen gewissen passiven Schallschutz gewährleisten und ist deshalb zu begrüßen.

 

Klimaschutz/Energie:

 

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Hinweis:
Die durchfeuchtete Dämmung sollte aus unserer Sicht besser entfernt werden, dies würde auch die statische Situation entlasten. Die neue Dämmschicht müsste in entsprechend höheren Stärken eingebaut werden.

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Projektbeschlussvorlage wird als Nachtragsvorlage in den Magistrat eingebracht, da im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen mit städtischen Fachämtern notwendig waren, die eine Abgabe im regulären Geschäftsgang nicht möglich machten. Durch eine Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause wird die Voraussetzung geschaffen, das erforderliche Baugenehmigungsverfahren einzuleiten und das Bauprojekt im letzten Quartal 2016 noch umsetzen zu können.