Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

 

 

TOP 13

Soziale Stadt (Hegiss) – südliche Innenstadt/Senefelderviertel
hier: Integriertes Entwicklungskonzept und Programmgebiet nach § 171 e Bauge-setzbuch (BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-170 (Dez I, Amt 60, Dez. III, Amt 81) vom 15.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0033
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 04.07.2016,

2016-21/DS-I(A)0033/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0033/1, 2016-21/DS-I(A)0033

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.    Das in der Auslage, Ziffer 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet in der südlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB als Programmgebiet der „Sozialen Stadt – Innenstadt Süd“ beschlossen.

 

2.    Das in der Auslage, Ziffer 2 beigefügte Integrierte Entwicklungskonzept gemäß § 171 e Abs. 4 BauGB für das Programmgebiet der „Sozialen Stadt – Innenstadt Süd“ und die darin aufgezeigten Entwicklungsziele werden zur Kenntnis genommen.

 

Das Konzept soll die Grundlage der folgenden Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ darstellen.

 

3.    Der als Auslage, Ziffer 3 beigefügte Rahmenplan wird gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

4.    Für die in der Auslage, Ziffer 4 aufgeführten Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Integrierten Entwicklungskonzepts, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 35 Mio € geschätzt. Davon sind rd. 12 Mio € erschließungsbeitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen. Deren kommunaler Erschließungskostenanteil ist, wie die sonstigen Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs (insgesamt rd. 27 Mio €), aus Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung grundsätzlich zu rd. 75 % förderfähig.

 

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben veranschlagt werden können.

5.    In der rd. 10-jährigen Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ sind folgende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,5 Mio € prioritär auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und sukzessive im Haushalt der Stadt zu verankern:

 

-       Beauftragung eines Quartiersmanagements, Betreiben eines Stadtteilbüros (Ansprechpartner im Quartier, Anlaufstellen Organisation von Beratungsangeboten, Vernetzung von Akteuren)

-       Erarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für den Hauptbahnhof (inklusive barrierefreier Umbau der Zugänge und Aufwertung der Bahnhofsvorflächen)

-       Gestalterische Aufwertung der Fußgängerunterführung Senefelderstraße als wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Senefelder-Quartier

-       Schaffung neuer Freiraumnutzungen auf frei werdenden Bahnflächen zwischen Luisenstraße und Darmstädter Straße (z.B. Bolzplatz bzw. weitere Freiraumnutzungen, die im direkten Wohnumfeld Konflikte produzieren und deshalb in der Innenstadt weitgehend fehlen)

-       Gestalterische Aufwertung der Schäferstraße einschließlich der Gestaltung eines Quartiersplatzes an der Kreuzung mit der Herrmannstraße

-       Schaffung einer öffentlichen Grünfläche im Blockinnenbereich zwischen Feld-, Wilhelm-, Friedens- und Waldstraße

-       Reorganisation des ruhenden Verkehrs auf dem heutigen Parkplatz Hospitalstraße zur Schaffung einer öffentlichen Grünfläche

-       Gestalterische Aufwertung des Schillerplatzes als Quartiersplatz

-       Funktionale und gestalterische Aufwertung der Geleitsstraße

 

Für die einzelnen Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

6.    Die Maßnahmen

-       Leerstandsmanagement weiterentwickeln und ausbauen

-       Vertiefende Untersuchung zu Möglichkeiten der Clusterbildung rund um das Klinikum

-       Förderung von Existenzgründungen

-       Anreizprogramm zur Belebung leer stehender Ladenlokale mit besonderen Einzelhandelsangeboten

-       Jugendarbeit (Bedarfe ermitteln und Angebot ggf. ausbauen)

-       Förderung der Integration

-       Prüfung des gesamten HEGISS-Gebietes bezüglich der Festlegung als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB

-       Prüfung städtebaurechtlicher Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung der besonderen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten der Siedlung Feldstraße

sind als nicht-investive Maßnahmen nach Möglichkeit sukzessive aufzugreifen und umzusetzen.

 

7.    Der Magistrat wird beauftragt, zur planungsrechtlichen Vorbereitung und Sicherung der Umnutzung von Bahnhof und sonstigen Bahnflächen, gemäß den Zielaussagen des als Auslage, Ziffer 2 beigefügten Rahmenplans die Aufstellungsbeschlüsse notwendiger Bebauungspläne und bei Bedarf eine Vorkaufsrechtsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie den Erlass einer Veränderungssperre zu prüfen.

 

 

Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0033/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

In Punkt 4 wird das geschätzte Investitionsvolumen für die in der Auslagenziffer 4 aufgeführten Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des integrierten

Entwicklungskonzepts von geschätzten rd. 34 Mio. € auf rd. 35 Mio. € geändert.

 

2016-21/DS-I(A)0033

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Das in der Auslage, Ziffer 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet in der südlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB als Programmgebiet der „Sozialen Stadt – Innenstadt Süd“ beschlossen.

 

2.     Das in der Auslage, Ziffer 2 beigefügte Integrierte Entwicklungskonzept gemäß § 171 e Abs. 4 BauGB für das Programmgebiet der „Sozialen Stadt – Innenstadt Süd“ und die darin aufgezeigten Entwicklungsziele werden zur Kenntnis genommen.

 

Das Konzept soll die Grundlage der folgenden Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ darstellen.

 

3.     Der als Auslage, Ziffer 3 beigefügte Rahmenplan wird gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

4.     Für die in der Auslage, Ziffer 4 aufgeführten Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Integrierten Entwicklungskonzepts, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 35 Mio € geschätzt. Davon sind rd. 12 Mio € erschließungsbeitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen. Deren kommunaler Erschließungskostenanteil ist, wie die sonstigen Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs (insgesamt rd. 27 Mio €), aus Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung grundsätzlich zu rd. 75 % förderfähig.

 

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben veranschlagt werden können.

 

5.     In der rd. 10-jährigen Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ sind folgende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,5 Mio € prioritär auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und sukzessive im Haushalt der Stadt zu verankern:

 

-       Beauftragung eines Quartiersmanagements, Betreiben eines Stadtteilbüros (Ansprechpartner im Quartier, Anlaufstellen Organisation von Beratungsangeboten, Vernetzung von Akteuren)

-       Erarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für den Hauptbahnhof (inklusive barrierefreier Umbau der Zugänge und Aufwertung der Bahnhofsvorflächen)

-       Gestalterische Aufwertung der Fußgängerunterführung Senefelderstraße als wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Senefelder-Quartier

-       Schaffung neuer Freiraumnutzungen auf frei werdenden Bahnflächen zwischen Luisenstraße und Darmstädter Straße (z.B. Bolzplatz bzw. weitere Freiraumnutzungen, die im direkten Wohnumfeld Konflikte produzieren und deshalb in der Innenstadt weitgehend fehlen)

-       Gestalterische Aufwertung der Schäferstraße einschließlich der Gestaltung eines Quartiersplatzes an der Kreuzung mit der Herrmannstraße

-       Schaffung einer öffentlichen Grünfläche im Blockinnenbereich zwischen Feld-, Wilhelm-, Friedens- und Waldstraße

-       Reorganisation des ruhenden Verkehrs auf dem heutigen Parkplatz Hospitalstraße zur Schaffung einer öffentlichen Grünfläche

-       Gestalterische Aufwertung des Schillerplatzes als Quartiersplatz

-       Funktionale und gestalterische Aufwertung der Geleitsstraße

 

Für die einzelnen Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungskonkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

6.     Die Maßnahmen

-       Leerstandsmanagement weiterentwickeln und ausbauen

-       Vertiefende Untersuchung zu Möglichkeiten der Clusterbildung rund um das Klinikum

-       Förderung von Existenzgründungen

-       Anreizprogramm zur Belebung leer stehender Ladenlokale mit besonderen Einzelhandelsangeboten

-       Jugendarbeit (Bedarfe ermitteln und Angebot ggf. ausbauen)

-       Förderung der Integration

-       Prüfung des gesamten HEGISS-Gebietes bezüglich der Festlegung als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB

-       Prüfung städtebaurechtlicher Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung der besonderen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten der Siedlung Feldstraße

sind als nicht-investive Maßnahmen nach Möglichkeit sukzessive aufzugreifen und umzusetzen.

 

7.     Der Magistrat wird beauftragt, zur planungsrechtlichen Vorbereitung und Sicherung der Umnutzung von Bahnhof und sonstigen Bahnflächen, gemäß den Zielaussagen des als Auslage, Ziffer 2 beigefügten Rahmenplans die Aufstellungsbeschlüsse notwendiger Bebauungspläne und bei Bedarf eine Vorkaufsrechtsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie den Erlass einer Veränderungssperre zu prüfen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung