Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

 

 

TOP 14

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brunnenweg 48
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-171 (Dez. I, Amt 80) vom 15.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0034

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.         Das zum 30.06.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brunnenweg 48 = 211 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 1.569,84 EUR/Jahr (7,44 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung