Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

TOP 17

Masterplan Offenbach
hier: Geschäftsordnung Beirat

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-183 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0041
Änderungsantrag stellvertretender Ausschussvorsitzender des UPB vom 30.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0041/1

Änderungsantrag SPD vom 06.07.2016, 2016-21/DS-I(A)0041/2

Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 07.07.2016, 2016-21/DS-I(A)0041/2/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0041/1, 2016-21/DS-I(A)0041

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Gemäß Beschluss vom 20.03.2014 (2011-16/DS-I(A)0517) und vom 15.05.2014 (2011-16/DS-I(A)0538) wird zur Unterstützung der Umsetzung des Masterplans ein Beirat eingerichtet. In diesen Beirat werden paritätisch Vertreter der Stadt und des Offenbach offensiv e. V. berufen. Für die Arbeit des Beirats wird die Geschäftsordnung gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

  1. Die verwaltungsinterne Steuerung der Umsetzung des Masterplans und das Monitoring der Umsetzung erfolgen in Federführung durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung.

 

Die Anlage „Geschäftsordnung des Masterplanbeirats der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Inkrafttreten lautet wie folgt:

 

„Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach in Kraft.“

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0041/2/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird im § 6 Absatz 2 wie folgt ergänzt:

Der Satz: „Die Mitglieder des Magistrats, des Vereinsvorstands, sowie (…)“ wird zwischen „Die Mitglieder des Magistrats,“ und „des Vereinsvorstands, “ um die Worte „der Stadtverordnetenversammlung“ ergänzt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0041/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1a. Die Geschäftsordnung gemäß Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 

§ 1: Der Satz „Abweichende Beschlüsse der Gremien der Stadt oder des Vereins sind zu begründen“ wird gestrichen.

 

§ 6 Absatz 2: Der zweite Satz des Absatzes wird gestrichen und ersetzt durch den Satz: „Die Mitglieder des Magistrats, des Vereinsvorstands, sowie jeweils einem Vertreter / einer Vertreterin der Lokalen Agenda 21 und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Offenbach haben jedoch jederzeit Zutritt zu den Sitzungen und können sich an den Beratungen beteiligen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0041/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Anlage „Geschäftsordnung des Masterplanbeirats der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Inkrafttreten lautet wie folgt:

 

„Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach in Kraft.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0041

 

1.      Gemäß Beschluss vom 20.03.2014 (2011-16/DS-I(A)0517) und vom 15.05.2014 (2011-16/DS-I(A)0538) wird zur Unterstützung der Umsetzung des Masterplans ein Beirat eingerichtet. In diesen Beirat werden paritätisch Vertreter der Stadt und des Offenbach offensiv e. V. berufen. Für die Arbeit des Beirats wird die Geschäftsordnung gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

2.      Die verwaltungsinterne Steuerung der Umsetzung des Masterplans und das Monitoring der Umsetzung erfolgen in Federführung durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung