Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016
TOP 22
Ausbau und Verbreiterung Mainuferradweg und -promenade
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-190 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,
2016-21/DS-I(A)0046
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimme des Stv. Münd (REP) wie folgt:
1. Dem Ausbau und Verbreiterung des Mainuferradwegs und –promenade, nach der im Auftrag der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG, vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 63314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 350.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2015 und früher: 200.000,00 €
Haushaltsmittel 2016: 150.000,00 €
Gesamt: 350.000,00 €
3. Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) beantragt.
4. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Zuweisung Bund (KIP-B)
Radverkehrskonzept
Produktkonto 12010100.3640000060: 315.000,00 €
Kreditmarktmittel: 35.000,00 €
Gesamt: 350.000,00 €
5. Die, bei Förderung des Projektes durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP-B), jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 11.400,26 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2017 um 3.367,76 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraße“.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung