Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

 

 

TOP 22

Ausbau und Verbreiterung Mainuferradweg und -promenade
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-190 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0046

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimme des Stv. Münd (REP) wie folgt:

1.     Dem Ausbau und Verbreiterung des Mainuferradwegs und –promenade, nach der im Auftrag der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG, vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 63314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 350.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2015 und früher:      200.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                          150.000,00 €

Gesamt:                                                 350.000,00 €

 

3.     Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) beantragt.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuweisung Bund (KIP-B)
Radverkehrskonzept
Produktkonto 12010100.3640000060:        315.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                               35.000,00 €
Gesamt:                                                             350.000,00 €

5.     Die, bei Förderung des Projektes durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP-B), jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 11.400,26 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2017 um 3.367,76 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraße“.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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