Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

 

 

TOP 23

Projekt Neubau einer Förderschule (Fröbelschule) auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-191 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0047
Ergänzungsantrag SPD vom 28.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0047/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0047/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0047/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Realisierung des Neubaus einer Förderschule (Fröbelschule) mit einer Sporthalle und einem Lehr- und Therapieschwimmbecken auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Rahmen einer vom städtischen Hochbaumanagement beauftragten Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Grobkostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000 € wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der GBO GmbH in einer Arbeitsgruppe ein Konzept zu erarbeiten, dass

 

a) eine deutlich schnellere Errichtung eines Neubaus der Fröbelschule auf Grundlage des zwischen der Schule und der Fachverwaltung abgestimmten Raumkonzeptes vorsieht.

 

b) eine Übertragung des Projektes auf die GBO GmbH einschließlich Finanzierung und Durchführung des gesamten Vorhabens durch die GBO GmbH vorsieht. Bezüglich der Finanzierung sind ausdrücklich auch eine Fremdfinanzierung durch Fonds sowie ein Rückmietmodell (Eigentümer GBO, Mieter Stadt) einzubeziehen.

 

c) die zeitlichen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit eines Architekturwettbewerbs darstellt.

 

Das Konzept ist bis zur September-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.    Zur Verkürzung der Verfahrensschritte und zur Beschleunigung des Gesamtprozesses für den Neubau der Fröbelschule wird auf den Vorbeschluss des Magistrates gemäß Stadtverordnetenbeschluss

* DS I (A) Nr. 1314 vom 04.02.1988 verzichtet.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0047/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

2a. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des Planungsbeginns in weiteren Gesprächen mit der Schulleitung der Fröbelschule zu klären, ob im Rahmen des Neubaus eine inklusive oder teilinklusive Grundschulklasse integriert werden kann, wenn die pädagogischen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

2b. Der Magistrat wird aufgefordert, den Terminplan von der Formulierung der Inhalte über den Verfahrensstart, das Ende der Bewerbung und die Abgabe des Entwurfs bis zur entscheidenden Jurysitzung offenzulegen und mit dem Verfahren schnellstmöglich zu beginnen.

 

4a. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Beschleunigung des Neubaus unter Prüfung des Finanzierungsmodells anzustreben und umzusetzen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0047/2

 

Herr Stv. Andreas Schneider (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2, 3 und 4.

 

 

2016-21/DS-I(A)0047/2 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 1:

Der Realisierung des Neubaus einer Förderschule (Fröbelschule) mit einer Sporthalle und einem Lehr- und Therapieschwimmbecken auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Rahmen einer vom städtischen Hochbaumanagement beauftragten Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Grobkostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000 € wird zugestimmt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0047/2 (Punkt 2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 2 (neu):

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der GBO GmbH in einer Arbeitsgruppe ein Konzept zu erarbeiten, dass

 

a) eine deutlich schnellere Errichtung eines Neubaus der Fröbelschule auf Grundlage des zwischen der Schule und der Fachverwaltung abgestimmten Raumkonzeptes vorsieht.

 

b) eine Übertragung des Projektes auf die GBO GmbH einschließlich Finanzierung und Durchführung des gesamten Vorhabens durch die GBO GmbH vorsieht. Bezüglich der Finanzierung sind ausdrücklich auch eine Fremdfinanzierung durch Fonds sowie ein Rückmietmodell (Eigentümer GBO, Mieter Stadt) einzubeziehen.

 

c) die zeitlichen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit eines Architekturwettbewerbs darstellt.

 

Das Konzept ist bis zur September-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0047/2 (Punkt 3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 3 (alt):

Der Text wird gestrichen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0047/2 (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 4:

wird Punkt 3 (neu)

 

2016-21/DS-I(A)0047

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0047/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0047:

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Realisierung des Neubaus einer Förderschule (Fröbelschule) mit einer Sporthalle und einem Lehr- und Therapieschwimmbecken auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Rahmen einer vom städtischen Hochbaumanagement beauftragten Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Grobkostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000 € wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Beteiligungsprozesse und Planungsschritte zur Durchführung eines Planungswettbewerbes auf Basis der Abschnitte 5 und 6 der im April 2016 neu in Kraft getretenen Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VV) einzuleiten sowie die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.     Mittel sind derzeit auf dem Produktkonto 03090100.0951001660 „Fröbelschule, Neubau“, Investitionsnummer 0309010900601201 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsplan 2015 und früher                     925.000 €

Haushaltsplan 2016                                      625.000 €

Haushaltsplan 2017                                2.070.000 €

Haushaltsplan 2018                                 3.125.000 €

Haushaltsplan 2019                                 3.000.000 €

Haushaltsplan 2020                                 7.000.000 €

Haushaltsplan 2021                                 6.255.000 €

Gesamtsumme                                     23.000.000 €

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Haushaltsplanung Nachtrag 2016 und Haushaltsplan 2017 ist die Mittelbereitstellung wie folgt vorgesehen:

 

Haushaltsplan 2015 und früher                     925.000 €

Haushaltsplan 2016                                      675.000 €

Haushaltsplan 2017                                2.170.000 €

Haushaltsplan 2018                                 3.811.000 €

Haushaltsplan 2019                                 3.000.000 €

Haushaltsplan 2020                                 7.000.000 €

Haushaltsplan 2021                                 6.919.000 €

Gesamtsumme                                     24.500.000 €

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zunächst entsprechend dem

Antragstenor und ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach gegebenenfalls anzupassen.

Das derzeit mit 1.500.000,00 € ausgestattete Produktkonto 03090100.0951001660 „Freimachung des Grundstückes Im Eschig für Neubau Fröbelschule“ Investitionsnummer 0309010900601601 wird auf 0,00 € gesetzt.
Die ursprünglich vorgesehene Förderung aus dem KIP-Bundesprogramm mit Einnahmen von 1.350.000,00 € entfällt.

 

4.     Zur Verkürzung der Verfahrensschritte und zur Beschleunigung des Gesamtprozesses für den Neubau der Fröbelschule wird auf den Vorbeschluss des Magistrates gemäß Stadtverordnetenbeschluss

* DS I (A) Nr. 1314 vom 04.02.1988 verzichtet.

 

* redaktionell geändert

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung