Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

 

 

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Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-192 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0048

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Der Neugestaltung des öffentlichen Bolzplatzes Adolf-Kolping-Platz zu einer multifunktionalen Spielfläche an der Rumpenheimer Straße / Mecklenburger Straße, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Schelhorn, Dorfwiesenweg 11, 60439 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 280.000,00 € Brutto wird – vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei – zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 13010100.0952007960 „Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz “, Investitionsnummer 1301010900601212 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2015 und früher:                                          190.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                                                                60.000,00 €

Nachtrag 2016:                                                                           30.000,00 €

Gesamt:                                                                                      280.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Voraussichtliche Zuwendung KIP Landesprogramm

(ca. 80% von 280.000,00 €)                                                   224.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                       56.000,00 €
Gesamt:                                                                                     280.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 18.013,46 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2020 um 5.161,46 €/p.a. bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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