Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0054Ausgegeben am 25.08.2016

Eing. Dat. 04.08.2016

 

 

 

 

 

Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2015, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-224 (Dez. II, ESO) vom 03.08.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2015 (siehe Anlage) wird festgestellt.

 

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010 zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

 

       b) Außerdem wird aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ ein Betrag von 73.312,40 € ebenfalls zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen eingesetzt.

 

       c) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2015 in Höhe von 4.503.135,91 € wird nach Abzug der noch anfallenden Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD“ und „Krematorium“ (Abzugssumme < 80 T€) der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2015 erstellt. Dieser wurde von der Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Zu 2.:
a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals des hoheitlichen Bereichs, wie auch in der Vergangenheit, mit 4% bezogen auf das Stammkapital (10.917.189,80 €), somit in Höhe von 436.687,60 €, festzusetzen. Mit Bezug auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010, DS I (A) 610 zur Finanzierung erweiterter Straßenreparaturen, wird auf die Auszahlung der Eigenkapitalverzinsung verzichtet und stattdessen für die Tilgung der 3,5 Mio. EUR Vorfinanzierung durch den ESO Eigenbetrieb eingesetzt.

b) Im Schutzschirmvertrag der Stadt Offenbach mit dem Land Hessen ist vereinbart, dass aus dem ESO Eigenbetrieb in Summe 510.000 €/a im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind. Somit wird vorgeschlagen, über die 436.687,60 € aus der Eigenkapitalverzinsung hinaus, zusätzlich 73.312,40 € aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ ebenfalls zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

 

c) Der Jahresgewinn 2015 des ESO Eigenbetriebes wird vom Wirtschaftsprüfer Schüllermann und Partner AG mit 5.013.135,91 € ausgewiesen. Berücksichtigt sind hierbei die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie der diesbezügliche Solidaritätszuschlag.

Da die Kapitalertragsteuern aus den Betrieben gewerblicher Art „DSD“ und „Krematorium“ erst nachgelagert festgesetzt und fällig werden, sind diese Steuern in Höhe von zusammen < 80 T€ noch nicht enthalten und daher bei Fälligkeit noch abzuziehen.

 

Zu 3.:
Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

Anlage:

Jahresabschluss 2015

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

 

 

 

 

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