Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0056Ausgegeben am 09.09.2016

Eing. Dat. 18.08.2016

 

 

 

 

 

Wahl der Kommissionsmitglieder gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der Stadt-verordnetenversammlung vom 01.04.2016 bis 31.03.2021

hier: Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-230 (Dez. I, Amt 10) vom 17.08.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle die in der Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO zur Wahl der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die in der Anlage aufgeführten Kommissionen beschließen.

 

 

Begründung:

 

Die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen werden von der Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Nach der zwingenden Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 HGO müssen hierbei die Vorschläge der maßgeblichen Berufs- und sonstigen Vereinigungen berücksichtigt werden.

 

Wegen der bei diesem System auftretenden praktischen Schwierigkeiten wird in den einschlägigen Kommentaren zur HGO empfohlen, auf der Grundlage einheitlicher Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen zu wählen, da dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird. Die in der Anlage für die einzelnen Kommissionen aufgestellten Wahlvorschläge sind daher als einheitliche Wahlvorschläge im Sinne des § 55 Abs. 2 HGO konzipiert.

 

Bei Einigung aller anwesenden Stadtverordneten auf die einheitlichen Wahlvorschläge ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme der Wahlvorschläge ausreichend, wobei Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben.

 

Die Beschlussfassung über die einheitlichen Wahlvorschläge erfolgt in offener Abstimmung.

Anlagen