Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0065Ausgegeben am 09.09.2016

Eing. Dat. 31.08.2016

 

 

 

 

 

Mehrgenerationenhaus KJK Sandgasse; Neubewerbung für das Förderprogramm MGH III 2017 bis 2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-256 (Dez. IV, Amt 51) vom 31.08.2016

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Das Jugendamt wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung aus dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser III (MGH III)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Programmlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 zu stellen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, das Mehrgenerationenhaus zukünftig – in jedem Fall für die Programmlaufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 – als festen Bestandteil der kommunalen Sozialplanung wie der Jugendhilfeplanung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung vorzusehen.

 

3.    Die von der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 10.000,- € jährlich bereitzustellenden Eigenmittel für das Mehrgenerationenhaus werden in den Haushaltsplänen 2017 bis 2020 unter Produktsachkonto – Externe Personalkosten – 06020100.6590000051 – vorgesehen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Das „Mehrgenerationenhaus Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Sandgasse“ (KJK) bietet unter einem Dach eine breite Palette von generationsübergreifenden Aktivitäten an. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der östlichen Innenstadt.

Das KJK wird seit 2006 durch die Aktionsprogramme „Mehrgenerationenhäuser I und II“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgehend gefördert und jährlich mit einem Betrag in Höhe von 10.000,- € durch Haushaltsmittel der Stadt Offenbach kofinanziert.

Das Jugendamt hat sich im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens für eine Weiterförderung für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 beworben und wurde im Ergebnis aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.

 

 

 

Zu 2:

 

Das Förderprogramm verlangt eine Festlegung durch die Vertretungskörperschaft der Kommune hinsichtlich der kommunalen Planung zum demografischen Wandel im Sinne des Beschlusstenors. Die Vorlage des Beschlusses ist eine der Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fördermittel erbracht sein müssen.

 

 

Zu 3:

 

Die für diese Förderung notwendige jährliche Kofinanzierung i. H. v. 10.000,-€ ist bei Antragstellung zuzusichern. Die Eigenmittel werden seit 2006 als Honorarmittel aufgebracht und werden dem o.g. Produktsachkonto entnommen. D.h., eine Haushaltsbelastung außerhalb der Schutzschirmplanung wird durch die Nutzung des Förderprogramms nicht verursacht.

Die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beträgt jährlich 30.000 €.

 

 

Die Vorlage ist mit Amt 20/ Kämmerei abgestimmt.