Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0082Ausgegeben am 15.09.2016

Eing. Dat. 15.09.2016

 

 

 

 

 

Zukünftige Nutzung des ehemaligen Bürgerbüros im Rathaus

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-277 (Dez. I, Amt 10) vom 14.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

Der Standort des ehemaligen Bürgerbüros im EG und ZG des Bauteils C des Rathauses wird zukünftig für das Jugendamt und den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) genutzt und entsprechend umgebaut. Hierfür ergeht ein gesonderter Projektbeschluss.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss vom 12.09.2013 (2011-16/DS-I(A)0434) die Anmietung einer Fläche von 2.120 m² im Bernardbau für die interimsweise Unterbringung des Bürgerbüros und des Standesamtes beschlossen. Es bestand ursprünglich die Absicht, nach Abschluss der Bauarbeiten im Rathaus das Standesamt und das Bürgerbüro an ihre alten Standorte im Rathaus zurückkehren zu lassen. Die im Bernardbau angemieteten Flächen sollten danach durch andere Ämter der Stadtverwaltung genutzt werden.

 

Die Verwaltung ist damals davon ausgegangen, dass das Bürgerbüro nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Rathaus an seinen alten Standort zurückkehren kann.

 

Eine Überlastungsanzeige des Bürgerbüros hat im Jahr 2015 eine analytische Stellenbemessung ausgelöst, die zu einer Personalverstärkung um 6,5 Planstellen geführt hat. Diese neuen Planstellen wurden mit 12 Teilzeitkräften besetzt, weil der Engpass in erster Linie im Bereich der Kundenberatung bestand. Dieser Umstand hat die ohnehin schon bestehende räumliche Enge noch verstärkt. Der objektive Flächenbedarf des Bürgerbüros beträgt aktuell 2.130 m². Diese Fläche ist im Rathaus nicht zusammenhängend darstellbar. Der Rückumzug des Bürgerbüros in das Rathaus ist daher nicht möglich, weil im Rathaus keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen.

 

Hinsichtlich des Jugendamtes und des EKO besteht seit längerer Zeit der Bedarf nach einer neuen Raumsituation, da sich die bisherige Unterbringung dieser beiden Einheiten im Rathausturm aus verschiedenen Gründen als ungünstig darstellt:

 

-       Jugendamt und EKO haben im Rathausturm keine Raumreserven mehr, zusätzliche Beschäftigte wurden bisher durch eine hinsichtlich des Arbeitsschutzes wie auch der Diskretion grenzwertige Verdichtung der Arbeitsplätze bzw. die Aufgabe eines Besprechungsraumes untergebracht. Auch zukünftig ist in diesem Bereich nicht mit einer Personalreduktion zu rechnen, so dass eine langfristig tragbare Raumsituation geschaffen werden muss.

-       Jugendamt und EKO streben seit längerer Zeit eine Entflechtung der verschiedenen Kundenströme sowie eine Straffung und Optimierung der Abläufe durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle an.

 

Die Räume des ehemaligen Bürgerbüros bieten sich in Abstimmung zwischen Jugendamt, Hauptamt und Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sowie nach einer Übereinkunft der Dezernenten im Jahr 2015 für eine Nutzung durch das Jugendamt und den EKO an, weil in diesem Bereich die momentan bestehende Raumnot längerfristig gelöst werden kann. Gleichzeitig kann die fest eingebaute Theke des Bürgerbüros mit wenigen Anpassungen die geplante Funktion der zentralen Anlaufstelle erfüllen. Hinzu kommt die hinsichtlich der Barrierefreiheit bessere Lage im Erdgeschoss des Rathauses, was für die vielen Kundinnen und Kunden von Jugendamt und EKO eine erhebliche Erleichterung bedeutet, da die zentrale Anlaufstelle ebenerdig und ohne Nutzung der Aufzüge erreichbar sein wird. Die ebenerdige Fläche im ehemaligen Bürgerbüro ermöglicht im Vergleich zum Rathausturm zudem ausreichende Abstellflächen für Kinderwagen sowie die Einrichtung einer kleinen Spielecke.

 

Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags * (in den Magistrat) eingebracht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen mit der Vorlage für den Projektbeschluss zum Umbau des ehemaligen Bürgerbüros nicht früher abgeschlossen werden konnten.

 

* redaktionell geändert

 

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