Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0080Ausgegeben am 29.09.2016

Eing. Dat. 15.09.2016

 

 

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2016 und Nachtragshaushaltsplan 2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-276 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

a)     der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 wird festgestellt und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird beschlossen,

 

b)    die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2016 und dem Nachtragshaushaltsplan 2016 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2016 (für die Jahre 2016 bis 2020) berücksichtigt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 98 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im

Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlage:

 

 

 

 

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