Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 13

Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2015, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-224 (Dez. II, ESO) vom 03.08.2016,
2016-21/DS-I(A)0054

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2015 (siehe Anlage) wird festgestellt.

 

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010 zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

 

       b) Außerdem wird aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ ein Betrag von 73.312,40 € ebenfalls zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen eingesetzt.

 

       c) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2015 in Höhe von 4.503.135,91 € wird nach Abzug der noch anfallenden Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD“ und „Krematorium“ (Abzugssumme < 80 T€) der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung