Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 26

Mehrgenerationenhaus KJK Sandgasse; Neubewerbung für das Förderprogramm MGH III 2017 bis 2020
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-256 (Dez. IV, Amt 51) vom 31.08.2016,
2016-21/DS-I(A)0065

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Das Jugendamt wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung aus dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser III (MGH III)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Programmlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 zu stellen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, das Mehrgenerationenhaus zukünftig – in jedem Fall für die Programmlaufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 – als festen Bestandteil der kommunalen Sozialplanung wie der Jugendhilfeplanung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung vorzusehen.

 

3.    Die von der Stadt Offenbach am Main in Höhe von 10.000,- € jährlich bereitzustellenden Eigenmittel für das Mehrgenerationenhaus werden in den Haushaltsplänen 2017 bis 2020 unter Produktsachkonto – Externe Personalkosten – 06020100.6590000051 – vorgesehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung