Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016
TOP 27
Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Neueintritte
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-258 (Dez. I, Amt 20) vom 31.08.2016,
2016-21/DS-I(A)0066
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
I. Eintritt des Odenwaldkreises
Für den Geschäftsanteil soll der Odenwaldkreis einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von dem Odenwaldkreis für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.
Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Odenwaldkreis schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf den Odenwaldkreis übergegangen gelten. Der Odenwaldkreis leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.
II. Eintritt der Stadt Dreieich
Für den Geschäftsanteil soll die Stadt Dreieich einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der Stadt Dreieich für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.
Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des (Teil-) Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Dreieich schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die Stadt Dreieich übergegangen gelten. Die Stadt Dreieich leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.
III. Eintritt der Region Rheinhessen
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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